Bei der Riesterrente kommt es drauf an ob du verheiratet bist und wenn ja ob deine Ehefrau förderberechtigt ist, dann bekommst auch du Riesterförderung, wenn du wenigstens 60 Euro pro Jahr einzahlst.
Was für eine Satz. ;-)
Solltest du nicht leirt sein, so könntest du bei dem zuständigen Makler mal nachfragen, ob die Versicherung ein Umstellung auf Rürup macht. Du verlierst zwar die schon gezahlten Zulagen, aber brauchst nicht kündigen und somit auch keine erneuten Versicherungsgebühren mehr zahlen.
bAv würde ich liegen lassen. Kündigen bringt nichts. In den ersten 5 Jahren hat der Arbeitgeber recht auf diese Verträge, sobald der als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Du wärst dann nur versicherte Person und hast keine Anrecht auf das Geld/bzw. nur teilweise wenn du selber was eingezahlt hast.
Bei der Berufs....icherung kommt es auf den Einzelfall an. Wie hoch soll die Absicherung sein? Was war dein versicherter Beruf und in welcher Branche machst du dich selbstständig. Fragen über Fragen...
