Autor Thema: Krankenkasse Bemessungsgrenze  (Gelesen 306 mal)

Offline baeckerman83

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Krankenkasse Bemessungsgrenze
« am: 18.01.2012, 11:11:05 »
Ich habe ein Nebengewerbe als Selbständiger und Arbeite aber auch noch fest. Für die Krankenkasse gelte aber ja beide Einnahmen zur Berechnung des Beitrages. Jetzt habe ich in meinem Angestellten Beruf ein Gehalt das Brutto über 3825,00 Euro monatlich liegt. Muss ich dann aus dem Nebengewerbe noch Krankenkassenbeiträge abführen? Denn ich bin dann ja über der Bemessungsgrundlage, da müsste ich dann ja nicht mehr bezahlen, oder?

Offline neugierig

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Re: Krankenkasse Bemessungsgrenze
« Antwort #1 am: 18.01.2012, 11:25:49 »
Hallo baeckerman83,

Beiträge bei der GKV sind nur auf Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten und damit zahlst Du doch auch genug, oder ;-)?

Alle Einkommen darüber hinaus, egal woher, bleiben unberücksichtigt!

LG Frank
Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen. ;-)

Offline baeckerman83

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Re: Krankenkasse Bemessungsgrenze
« Antwort #2 am: 18.01.2012, 11:28:28 »
Klar finde ich, dass ich genug zahle, aber ob der Staat das auch so sieht. ;-) Dann bekommen sie da schon mal nicht noch mehr Geld von mir. :)

Offline neugierig

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Re: Krankenkasse Bemessungsgrenze
« Antwort #3 am: 18.01.2012, 11:45:51 »
Ja, in diesem Fall sieht der Staat das mal ausnahmsweise auch so ;-). Steht im SGB V
Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen. ;-)

Offline Stroem

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Re: Krankenkasse Bemessungsgrenze
« Antwort #4 am: 18.01.2012, 16:32:15 »
Dafür gibt es natürlich im Krankheitsfall auch das Krankengeld nur auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze und nicht vom Gesamteinkommen.
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