Ein Freund von mir hatte vor paar Jahren Anspruch auf ALG1. Aus dem ALG1 heraus hat er sich selbständig gemacht und den Existenzgründerzuschuss genossen. Er hat sich außerdem weiterhin freiwillig arbeitslosenversichert.
Jetzt droht seine selbständige Existenz wegen Auftragsmangel leider zu scheitern und er muss wieder ALG1 in Anspruch nehmen. Wie ist das denn mit einem 2. Existenzgründerzuschuss, ist dies aus dem ALG1 (freiwillig selbstversichert) überhaupt möglich und an welche Bedingungen ist das geknüpft (anderes Gewerbe, erst nach 2 Jahren etc.)?