Autor Thema: Frage zur gesetzlichen Rente beim Wechsel in die Selbständigkeit  (Gelesen 2870 mal)

Offline meron

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Hallo,

mich würde mal interessieren was mit den bezahlten gesetzlichen Rentenbeiträgen passiert, wenn man sich selbständig macht und anschließend nichts mehr einzahlt. Ich stehe zeitlich gesehen noch relativ am Anfang meiner Karriere und wollte voraussichtlich gern noch 1-2 Jahre Berufserfahung im Angestelltenverhältnis sammeln. Da ich mich innerhalb der nächsten 1-2 Jahre jedoch zwecks Fixierung eigener Projekte so oder so nebenberuflich selbständig machen möchte, wäre es für mich interessant zu wissen, ob die dann bezahlten Beiträge einfach weg wären und ich daher sinnvollerweise direkt die Vollselbständigkeit anvisieren sollte und somit teilweise als Freelancer für das aktuelle Unternehmen weiterarbeiten würde.

Vielen Dank

Offline Bella

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Also weg ist das Geld nie. Denn die Rente ist sicher (hust) ...

Aber: Rente erhälst du nur, wenn du die Mindestbeitragszeit hast. Das sind fünf Jahre (Sonderfälle wie Kindererziehung, oder Extrazeiten für Ausbildung, Studium, Bundeswehr habe ich nie recherchiert, hat mich nicht wirklich betroffen).

Wenn du die fünf Jahre nicht voll bekommen hast, ist das Geld aber dennoch nicht weg. Du kannst es dir auszahlen lassen. Nach dem der deutsche Staat irgendwann aber dahinter gekommen ist, dass Frauen das gerne nach der Eheschließung gemacht haben um sich (platt gesagt) eine Küche zu kaufen, diese Frauen dann aber, z.B. nach Scheidung etc., ziemlich doof dastanden (was will man denn auch mit 65 mit einer Küche, die man mit 22 gekauft hat, Stichpunkt Altersarmut), ist es so gut wie fast unmöglich sich das Geld vor Beginn des Rentenalters auszahlen zu lassen.

Ich hab das mal recherchiert, weil ich selbst auch nur vier Jahre in Deutschland voll bekommen habe, dort aber gar nicht mehr lebe und eigentlich auch davon ausgehe, nicht mehr nach Deutschland zurückzukehren. Ich kann mir meine Beiträge dann mit 67 oder so auszahlen lassen.

Wenn du über 27 Jahre alt bist und deine 5 Jahre voll hast dürftest du auch jährlich eine Renteninformation erhalten. Die wird dadurch, dass du Selbständig bist, ja nicht ungültig.

Achja, es gibt auch Selbständige, die in die gesetzliche Rente einzahlen müssen, aber das kannst du ja bei Google erfragen.

Offline RHW

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Hallo Meron,

wenn man die 5 Beitragsjahre zusammen hat, besteht Anspruch auf die Regelaltersrente und ggf. auf Hinterbliebenenrente für Angehörige.

Derr Anspruch auf eine WErwerbsminderungsrente und auf Rehamaßnahmen (Kur und Umschulung) entfallen aber (sofort bzw. nach einer Übergangszeit).

Fragen zu Einzelheiten:

http://www.deutsche-rentenversicherung-
bund.de/DRVB/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen_node.html


Gruß

RHW

Offline Texterela

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Ergänzend dazu sollte gesagt werden, dass du dich während deiner Selbständigkeit auf jeden Fall auch noch privat versorgen solltest. Die paar Krümel, die du aus 5 Jahren staatlicher Rente bekommst, sind nämlich wirklich nicht viel. Eventuell lebst du dann nur mit Grundsicherung am Existenzminimum und das will man ja als Rentner auch nicht.
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Offline neugierig

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Leute entschuldigt, aber das ist einfach nur falsch!!!

Das SGB VI (Rentenversicherung) kann man, wie jedes der 12 Sozialgesetzbüchern, nur als furchbar bezeichnen. Lässt sich aber von uns einfach nicht ändern.

Ich versuche es mal für den Laien verständlich zu erklären.

Erst mal ein paar Begriffe:
Rentenarten §33 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__36.html
Ich erläutere hier nur 2 von 15! Weil, es wäre ja auch schön, wenn jemand bis zum Schluss liest ;-)

1. Regelaltersrente §34 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__34.html
Regelaltersrente bekommt wer die Regelaltersgrenze erreicht und das ist mit 67 J

2. Altersrente für langjährig Versicherte § 36 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__36.html
Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte hat, wer das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat!

3. Wartezeiten §50 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__50.html

Jetzt zu der Frage: Bekomme ich Rente, wenn ich 6 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe.

Die erste Grundvoraussetzung, nämlich die allgemeine Wartezeit (die erfüllt, wer 5 Jahre eingezahlt hat) ist erfüllt. Wer diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt bekommt gar nichts.

Wenn ich das 67 Lebensjahr erreiche, kommt es weiter darauf an, warum ich nicht weiter in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe. War der Grund z. B. der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente, dann gilt die Wartezeit ebenfalls als erfüllt (siehe § 50 SGB VI Wartezeiten).

Habe ich mich dagegen von Rentenversicherungspflicht befreihen lassen, weil ich mich selbstständig gemacht habe, dann habe ich schlicht und einfach Pech gehabt und das Geld ist weg. Weil der normale, arbeitsfähige Mitglied der deutschen Gesellschaft muss eine Wartezeit (meistens Beitragszeiten) von insgesamt 35 Jahren erfüllen.

Es ist sogar so krass, dass ich alle Rentenansprüche verliere, wenn ich nur 34 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe. Einziger Ausweg, ich muss solange arbeiten bis die 35 Jahre voll sind.

Ich hoffe, der kleine Exkurs ins SGB VI hat etwas Klarheit gebracht!

LG Frank
« Letzte Änderung: 13.12.2011, 23:02:22 von neugierig »
Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen. ;-)

Offline Bella

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wenn du hier schon rumspamst, dann ließ auch die Fragen durch und mach nicht nur copy und paste.

Deine Aussage
Wer diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt bekommt gar nichts.

stimmt nicht. Er bekommt zwar keine Rente. Aber so war die Eingangsfrage ja nicht gestellt. Da wurde gefragt ob das Geld komplett weg ist.

... aber wahrscheinlich kommt der Spamer eh nie wieder.

Offline neugierig

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Hallo Bella,

vielen Dank für Deinen netten Kommentar.

Hat mich doch wieder jemand beim "Spamen" erwischt. War übrigens überaus lukrativ für mich die 3 h Stunden die ich da fürs Spamen investiert habe.

Aber wenigstens kann ich jetzt endlich meiner Freundin eine Antwort geben, wenn sie mich wieder einmal kopfschüttelnd fragt, was ich eigentlich davon habe, stundenlang irgend welchen Leuten ihre Probleme zu erklären!

Im übrigen muss man selbst bei "copy und paste" wissen, wann und wo man sie drückt.

Ich war leider der irrigen Meinung, dass vielleicht einer wissen will, warum das Geld weg ist!
Entschuldigung, habe ich mich wohl geirrt.

Außerdem habe ich angenommen, dass hier Leute an inhaltlich fundierten Informationen gelegen ist. Wenn Ihr Euch allerdings lieber mit Halbwahrheiten die Zeit vertreiben wollt, dann brauchst Ihr das ja nur zu sagen!

Bella, so wie Du Dich hier gibst, scheinst Du ja so etwas wie der Platzhirsch zu sein und da bitte Dich vielmals um Entschuldigung, dass ich hier einfach meine Meinung kundgetan habe, ohne Dich zu fragen!

Und jetzt möchte ich auch noch Deinem Anspruch gerecht werden:
"Das Geld ist weg, wenn er nicht noch irgendwann seine 35 Jahre vollbekommt!" Zufrieden?

Und dann würde mich natürlich brennend interessieren, was man denn bekommt, wenn man nicht wenigstens 5 Jahre eingezahlt hat? Da bin ich doch aber mal wirklich gespannt.
« Letzte Änderung: 14.12.2011, 08:25:54 von neugierig »
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Offline Peer Wandiger

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@ Bella
Ich finde nicht, dass neugierig hier gespamt hat. Schließlich hat er die Gesetze genannt und erläutert.

@ neugierig
Auch ruhig Blut bitte. Ich denke, die meisten finden deinen Kommentar hilfreich. Also bitte nicht immer gleich aus der Kiste springen. Entspannt euch Leute. :-)

Offline Texterela

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Das mit den 35 Jahren Wartezeit wusste ich auch noch nicht. Gut dass ich mich endlich zur KSK durchgerungen habe. Aber sonst wäre ich nichtmal auf die erforderlichen 5 Jahre gekommen.

Mittellos sollte nach dem deutschen Recht in Rente eigentlich keiner dastehen, aber wer nicht privat oder staatlich vorsorgt, der bekommt eben nur eine Grundsicherung wie Hartz IV (die genauen Beträge und Bezeichnungen kenn ich da nicht). Aber wer wie ich noch 35 Jahre bis zur Rente warten muss, der sollte sich in meinen Augen nicht drauf verlassen, dass es sowas dann noch gibt.
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Offline meron

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Hallo erst mal vielen Dank für die Antworten. Habe ich das richtig verstanden, dass alle eingezahlten Beträge,
wenn man sich selbständig macht und nicht die 35 Jahre Beitragszahler gewesen ist, anschließend nicht
ausgezahlt werden?

Sprich wenn ich die Möglichkeit habe, im Rahmen einer Freelancer Tätigkeit oder Festanstellung bei einem Unternehmen weiterzuarbeiten und ich mich innerhalb der nächsten 1-2 Jahre sowieso vollselbständig machen möchte, dann sollte ich aus obigen Gründen lieber direkt den Freelancer Weg mit privater Rentenversicherung einschlagen? Bisher habe ich im Rahmen einer Ausbildung bereits 3 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.

Vielen Dank und schon einmal schöne Weihnachten.

Offline neugierig

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Hallo meron,

also ausgezahlt bekommst Du das Geld, was Du eingezahlt hast eh nicht.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein sogenannter "Generationenvertrag". Mit Deinen Beiträgen, die Du diesen Monat einzahlst, werden im nächsten Monat die Renten unserer Eltern und Großeltern bezahlt. Und zurzeit ist, meines Wissens, wirklich nicht einmal eine Monatsrente Reserve da.

Es steht also wirklich in den Sternen, was Deine Generation in 40 Jahren mal bekommt, selbst wenn Ihr fleißig Eure Beiträge zahlt ;-). Fakt ist, es wird deutlich weniger sein als heute. Es wird nie wieder so wohlhabende und gut versorgte Rentner geben wie heute.

Nur zum Verständnis, im Jahr 2000 zahlten knapp 60% der Bevölkerung als Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung ein und 22% der Bevölkerung erhielten Rente. Das Verhältnis hat sich inzwischen weiter verschlechtert. Zurzeit zahlen ca. zwei Beitragszahler die Rente für einen Rentner. Durch sinkende Geburtenraten und steigendes Lebensalter wird es in 40 Jahren so aussehen, dass ein Beitragszahler einen Rentner versorgt.

Jetzt aber zu Deiner Frage.
Die Entscheidung sich heute selbstständig zu machen oder dies eher später zu tun, würde ich nicht davon abhängig machen, ob Du etwas von den Beiträgen mal wieder bekommst oder nicht. Da gibt es mit Sicherheit andere Beweggründe, wonach Du dies entscheiden solltest.

Du kannst heute noch gar nicht Wissen, was Du in 5 oder 10 Jahren machst und auf welche Weise Du dann Dein Geld verdienst.

Sicherlich wäre es aber kein Fehler, wenn Du schon heute anfängst etwas zur Seite zu legen. Nur bitte nicht gerade in eine Renten- oder Lebensversicherung ... ;-)

LG Frank
« Letzte Änderung: 23.12.2011, 18:56:58 von neugierig »
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Offline woody

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Die Pflegeversicherung ist eigentlich genauso wichtig. Sofern man zwei Jahre nicht einzahlt verliert man den Anspruch. Somit erlischt alles was man vorher eingezahlt hat. Wenn man sich nun also entscheidet nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, dann sollte man das unbedingt bedenken. Denn ein Verlust der gesetzlichen Pflegeversicherung kann bitter enden.

Offline meron

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Wenn man sich nun also entscheidet nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, dann sollte man das unbedingt bedenken. Denn ein Verlust der gesetzlichen Pflegeversicherung kann bitter enden.

Die Pflegeversicherung ist doch in der PKV bezw. generell der Krankenversicherung enthalten? o.O

Offline uvis-beratung

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@meron ...

... freiwilligen Mindestbeitrag leisten.

Es reicht das einmal zum Jahresende das zu tun. Quittung aufheben. Im Folgejahr kommt meist im Februar eine Bestätigung der eingezahlten Beiträge. Alles das gut ablegen. Sporadisch kommen später dann nach Jahren Mitteilungen, wie hoch der Rentenanspruch gestiegen ist. Das wird nicht die Welt sein, aber Du erwirbst Dir mit jedem Jahr die Ansprüche.

MfG Jürgen Arnold

 


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