Leute entschuldigt, aber das ist einfach nur falsch!!!
Das SGB VI (Rentenversicherung) kann man, wie jedes der 12 Sozialgesetzbüchern, nur als furchbar bezeichnen. Lässt sich aber von uns einfach nicht ändern.
Ich versuche es mal für den Laien verständlich zu erklären.
Erst mal ein paar Begriffe:
Rentenarten §33 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__36.htmlIch erläutere hier nur 2 von 15! Weil, es wäre ja auch schön, wenn jemand bis zum Schluss liest ;-)
1. Regelaltersrente §34 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__34.html Regelaltersrente bekommt wer die Regelaltersgrenze erreicht und das ist mit 67 J
2. Altersrente für langjährig Versicherte § 36 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__36.htmlAnspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte hat, wer das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat!
3. Wartezeiten §50 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__50.htmlJetzt zu der Frage: Bekomme ich Rente, wenn ich 6 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe.
Die erste Grundvoraussetzung, nämlich die allgemeine Wartezeit (die erfüllt, wer 5 Jahre eingezahlt hat) ist erfüllt. Wer diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt bekommt gar nichts.
Wenn ich das 67 Lebensjahr erreiche, kommt es weiter darauf an, warum ich nicht weiter in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe. War der Grund z. B. der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente, dann gilt die Wartezeit ebenfalls als erfüllt (siehe § 50 SGB VI Wartezeiten).
Habe ich mich dagegen von Rentenversicherungspflicht befreihen lassen, weil ich mich selbstständig gemacht habe, dann habe ich schlicht und einfach Pech gehabt und das Geld ist weg. Weil der normale, arbeitsfähige Mitglied der deutschen Gesellschaft muss eine Wartezeit (meistens Beitragszeiten) von insgesamt 35 Jahren erfüllen.
Es ist sogar so krass, dass ich alle Rentenansprüche verliere, wenn ich nur 34 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe. Einziger Ausweg, ich muss solange arbeiten bis die 35 Jahre voll sind.
Ich hoffe, der kleine Exkurs ins SGB VI hat etwas Klarheit gebracht!
LG Frank