Autor Thema: Definition Arbeitsstunden  (Gelesen 2053 mal)

Offline Manuel

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Definition Arbeitsstunden
« am: 13.04.2011, 15:23:49 »
Hallo Freunde :)

Meine Krankenkasse bittet zwecks einer genaueren Beitragsregulierung eine genaue Aufzählung meiner Arbeitsstunden zu schicken. Das Thema ist für mich noch neu und um da nichts falsch zu machen hoffe ich auf eure Hilfe.

Hab mal nachgerechnet, und wenn all das was irgendwie mit meiner Arbeit zu tun hat als Arbeitsstunde gewertet wird, käme ich derzeit auf rund 65 Stunden die Woche. Ich fürchte das dürfte für einen recht happigen Beitrag sorgen.

Bevor ich aber mehr angebe als notwendig gewesen wäre, möchte ich schauen was genau ich an Arbeitsstunden anzugeben habe und was nicht in diese Definition fällt.
Zu meiner Liste habe ich derzeit folgende Tätigkeiten geschrieben

- Kundenkommunikation (Beratung und Rücksprachen per Telefon / Email / Treffen)
- Ausstellen und bearbeiten von Rechnungen
- Einkäufe, Verträge (Vorangig Domains, Webhosting, Software)
- Arbeit an Aufträgen (Der einzige Posten der direkt Rechnung stellt)
- Selbststudium durch Blogs, Fachlektüre, Tutorials u.ä.
- Ausprobieren neuer Design/Technikansätze oftmals gezielt um diese für einen Auftrag umzusetzen
- Behördengänge, auszufüllende Formulare, Telefonate und Co
- Linkaufbau (oftmals indirekt durch das kommentieren von Blogs -> siehe Selbststudium)
- News und Artikel auf mit Werbung versehenen Seiten/Blogs
- Werbung
- Überarbeitung bestehender eigener (teils werbefinanzierter) Projekte

Gibt es auf dieser Liste Posten die ich nicht zu erwähnen brauche (zB Selbststudium), bzw Nennungen die ich vergessen habe?

Offline Andreas von Studnitz

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Re: Definition Arbeitsstunden
« Antwort #1 am: 14.04.2011, 19:02:36 »
Hi Manuel,
meiner Meinung nach gehört alles, was du aufgeführt hast, zu deiner Arbeitszeit. Das heißt aber nicht, dass das die grundlage für den Krankenkassenbeitrag sein sollte - der sollte sich eigentlich rein aus dem Gewinn ergeben, welcher wiederum nicht direkt von den Arbeitsstunden abhängt. Hier fehlen mir Hintergründe zu der Anfrage - wenn es darum geht, würde ich ausschließlich die Arbeit an Aufträgen und die Kundenkommunikation aufführen. Normalerweise sollte die Krankenkasse die ersten Beiträge aus deiner eigenen Gewinnschätzung berechnen, und die folgenden aus deinen bisherigen Gewinnen.
Vorsicht: zu viel gezahlte Beiträge (zumindest an die gesetzliche Kasse in D) kriegst du nicht zurück, zu wenig bezahlte musst du nachzahlen. Also besser immer zu wenig angeben. Und meiner Meinung nach hat die Kasse keinen rechtlichen Hintergrund, um auf Basis deiner Stundenzahl einen Beitrag zu berechnen. Auch nicht, die Stundenzahl überhaupt zu erfahren.

Offline Manuel

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Re: Definition Arbeitsstunden
« Antwort #2 am: 15.04.2011, 00:19:12 »
Danke Andreas, auch wenn du meine 'Befürchtungen' im Grunde nur bestätigt hast *schmunzel*
Hab den Tag damit verbracht mit der Hotline nochmal ein paar Punkte zu klären und mir meine Stundenlisten angesehen. Das einfachste wird es vermutlich sein ein paar kleinerer Startup-Projekte erst einmal von Werbung zu befreien um diese als Hobby weiter ausbauen zu können. Das kostet zwar einige Euro im Monat, nach aktuellen Stand aber immer noch weniger als wenn der nächsthöhere Tarif für mich in Frage käme. Ein Kompromiss im sauren Apfel wie es aussieht. :)

Offline Texterela

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Re: Definition Arbeitsstunden
« Antwort #3 am: 15.04.2011, 07:21:39 »
Ja moment ein bisschen muss ich das aber korrigieren: Zu viel gezahlte Beiträge steckt sich die gesetzliche Kasse nicht einfach ein - das wird dir gutgeschrieben und mit den nächsten Beiträgen verrechnet.  Ich hatte das schon mal, weil ich meinen Beitrag versehentlich doppelt überwiesen habe.

Warum will denn deine Versicherung die Stundenzahl? Die gesetzlichen gehen ja wie schon gesagt wurde normal nach Einkommen. Und die privaten doch nach Risiko. Haben die Angst, du arbeitest zu viel? :)
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Offline Manuel

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Re: Definition Arbeitsstunden
« Antwort #4 am: 15.04.2011, 08:29:29 »
Warum sie die wollen ist eine gute Frage. Ich kann mir spontan auch nur den Posten vorstellen dass zwischen Vollzeit und Teilzeit/Nebenerwerb (glaub unter 19,25 Stunden oder so) unterschieden wird. Sonderlich konkret hatte man sich bei der Hotline leider nicht gegeben. Lediglich erklärt dass Einkommen und Arbeitsstunden die genauen Beitragshöhen für Selbstständige regulieren. Genauere Angaben haben sie sich womöglich verkniffen damit ich nicht weiß wo für mich eine interessante "Grenze" zu ziehen wäre. Bei dem Spaß den ich bereits mit der Techniker hatte würden mich nicht mal die absurdesten Erklärungen wundern.

Offline Texterela

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Re: Definition Arbeitsstunden
« Antwort #5 am: 15.04.2011, 11:25:04 »
Also ich bin auch bei der TK aber ich wurde nicht nach Stunden gefragt, nur nach dem Einkommen. Mindestberechnungsgrundlage sind wohl 1.800 Euro Einkommen (ca. 300 Euro Versicherungsbeitrag). Wenn du nachweisen kannst, dass du weniger als 1.800 verdient hast, wird das aber entsprechend angepasst. Musst wohl nen kratzbürstigen Sachbearbeiter haben :)
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Offline Manuel

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Re: Definition Arbeitsstunden
« Antwort #6 am: 15.04.2011, 11:31:01 »
Und da zeigen sich wieder die Unterschiede. Der niedrigste mir genannte Satz beträgt um die 216 Euro bei einem Einkommen von 1200. Willkommen im Tarifdschungel der Kassen sag ich da nur. Und genau auf diesen Satz bin ich im Moment aus. Allerdings sorgen da tatsächlich noch die Arbeitsstunden für eine Unterteilung. Bei mehr als 40 Stunden die Woche wurde der Beitrag im Beispiel mit knapp 280 Euro genannt. Warum es einen Unterschied macht ob ich bei gleichen Einkommen viel oder wenig arbeite, konnte mir aber auch nicht beantwortet werden.

 


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