Autor Thema: Berufsunfähigkeitsversicherung  (Gelesen 3138 mal)

Offline Texterela

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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #15 am: 14.12.2011, 09:01:10 »
Ist es bei der BU nicht auch so, dass sie nur auf den eigenen Job zugeschnitten ist? Wenn ich jetzt zum Beispiel nicht mehr schreiben kann? Mein "Problem" ist nur: Wenn ich nicht mehr schreiben kann, dann sind entweder meine Hände kaputt oder ich habe irgendein geistiges Problem. Mit beidem würde ich auch in keinen anderen Job mehr gehen können. Das würde heißen, dass ich nicht nur berufsunfähig, sondern komplett erwerbsunfähig bin. Und dann würde doch eh die Rente greifen und nicht die BU.
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Offline neugierig

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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #16 am: 14.12.2011, 10:27:17 »
Hallo Texterela,

ja, das ist prinzipiell richtig. Wobei man die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht wirklich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente vergleichen kann.

Die Bewertungskriterien, unter welchen Voraussetzungen die zahlen, sind vollkommen verschieden.

So zahlt eine private BU-Versicherung, wenn Dir ein Arzt bestätigt, dass Du Deinen letzten Job zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst. Frage mich jetzt nicht, wie die auf diesen Prozentsatz kommen oder der Arzt den im Einzelfall festlegt  ;).
Dann bekommst Du die vereinbarte Rente, solange Du nicht mehr als 70% Deines vorherigen Einkommens dazu verdienst und solange diese im Vertrag vereinbart war.

Bei gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EMR) wird zwischen der verminderten und der vollen EMR unterschieden.

Die verminderte EMR gibt es, wenn Du weniger wie 6 h am Tag in der Lage bist irgend eine Tätigkeit auszuüben.
Die volle EMR erhälst Du, wenn Du weniger als 3 h am Tag in der Lage bist irgend eine Tätigkeit auszuüben.
Es müssen dann noch die restlichen Bedingungen, wie z. B. Wartezeit erfüllt sein

Bei einem mittleren Einkommen um die 2.000 € Brutto besteht dann ein Anspruch bei:
  • verminderter EMR von ungefähr 16% des letzten Bruttoeinkommens
  • voller EMR von ungefähr 32% des letzten Bruttoeinkommens

Die Prozentsätze sind dienen der überschlägigen Berechnung und sind vom Bruttoeinkommen abhängig.

Bei jeder Entscheidung, die Du triffst, solltest Du die Konsequenz kennen. Hier, wie viel bekommen ich, von wem, unter welcher Voraussetzung.

Wenn Dir eine Absicherung in diesem Fall wichtig ist, dann könnte auch eine Dread Disease (Absicherung bei schweren Erkrankungen) oder eine Grundfähigkeitsversicherung (Diese zahlt, wenn Du bestimmte Fähigkeiten verlierst, z. B. gehen, sehen, hören Autofahren oder eine Pflegestufe hast)

Diese Absicherungen sind deutlich günstiger zu bekommen, aber leisten eben auch nicht so umfassend, wie eine BU-Versicherung.

Dieses Thema ist aber so komplex, die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften ebenso, dass es für einen Laien kaum zu beherrschen ist. Es soll ja sogar "Fachleute" geben, die hier scheitern.  ;)

Deshalb mein Rat, unabhängig informieren ist in Ordnung und empfehlenswert, aber letztendlich sollte man sich hier einen Makler seines Vertrauens suchen. Wobei die Betonung auf Vertrauen liegt und das muss man sich ja bekanntlich erst verdienen.  ;D
« Letzte Änderung: 14.12.2011, 10:32:44 von neugierig »
Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen. ;-)

Offline hertti

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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #17 am: 10.01.2012, 13:13:07 »
Hi,
ich habe mich auch ein wenig mit diesem Thema befasst und denke, dass man grundsätzlich auch als Selbständiger die Möglichkeit hat eine BUV abzuschliessen. Was ich aber noch nicht so ganz begriffen habe ist, wie genau die Festlegung auf einen Beruf aussieht. Ich habe nur gelesen, dass man leistungsberechtigt ist wenn man den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Wie genau muss man das verstehen? Wie eng ist die Definition da gefasst? Bzw. gibt es da einen Spielraum den man selbst beim Vertragsabschluss hat? Ich werde mich sicher auch noch mal beraten lassen, wollte nur schon auf diesem Wege ein wenig in Erfahrung bringen.

Vielen Dank

Offline neugierig

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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #18 am: 18.01.2012, 11:44:13 »
Hallo Hertti,

die Berechnung der Beiträge und die Entscheidung über Annahme, Annahme mit Risikozuschlag oder Ablehnung eine BU-Versicherung bezieht sich immer auf die Situation bei Antragstellung.

Wird Dein Antrag angenommen gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft (vorher genau prüfen und vergleichen, können sehr unterschiedlich sein)

Eine Besonderheit bei der BU-Versicherung, es spielt keine Rolle für den zukünftigen Beitrag oder die Beurteilung bei BU welchen Tätigkeit man in Zukunft ausübt. Es wird bei der Beurteilung der BU (keine Verweisbarkeit vorausgesetzt) auch immer auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abstellt.

Was den Beitrag anbetrifft, wäre es also super, wenn Du heute im Büro arbeitest und eine BU abschließt und in Zukunft irgendwann mal Dachdecker werden würdest. Dein Beitrag bleibt derselbe ;-).

Umgedreht wäre es genauso, aber für Dich absolut ungünstig, weil der Beruf als Dachdecker für die Versicherung eine sehr hohes Risiko darstellt und entsprechend teuer ist.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins dunkel bringen ;-)

LG Frank
Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen. ;-)

 


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