Autor Thema: Versteuerung von Affiliate Einahmen aus dem Ausland?  (Gelesen 639 mal)

Offline blog-werkstatt

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Hallo Zusammen,

Folgende Frage zur Versteuerung von Affiliate Einahmen an die Steuer Experten hier im Forum.
Als selbständiger Web-Entwickler mit Umsatzsteuerpflicht betreibe ich englischsprachige Blogs, mit Affiliate Partnern aus dem Ausland, speziell USA. Die Einahmen entwickeln sich dort nun ganz gut. Wie verhält es sich bei diesen Partnerschaften mit den Steuern, da hier ja sinnigerweise bei der Berechnung bzw. Auszahlung explizit keine Umsatzsteuer für Deutschland aufgeführt wird. Wie ist dies dem Finanzamt mitzuteilen? Oder anders gesagt wie wird dies berechnet, bzw. wie handhabt Ihr das immer?

Schon mal vielen Dank.

Offline meron

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Re: Versteuerung von Affiliate Einahmen aus dem Ausland?
« Antwort #1 am: 08.01.2012, 17:02:56 »
Hi,

die nicht ausgewiesene USt muss auf der Gutschrift/Rechnung soweit ich weiß begründet werden. Wie dies anschließend auf der Umsatzsteuervoranmeldung aussehen würde, kann ich z.Z. noch nicht sagen. Wenn du für das gleiche Geschäftsmodell in Deutschland jedoch USt ausweisen müsstest (hier der Fall), dürftest du sogar die angefallene Vorsteuer zur Erzielung dieser Umsätze geltend machen.

 


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