Hallo Zusammen,
Folgende Frage zur Versteuerung von Affiliate Einahmen an die Steuer Experten hier im Forum.
Als selbständiger Web-Entwickler mit Umsatzsteuerpflicht betreibe ich englischsprachige Blogs, mit Affiliate Partnern aus dem Ausland, speziell USA. Die Einahmen entwickeln sich dort nun ganz gut. Wie verhält es sich bei diesen Partnerschaften mit den Steuern, da hier ja sinnigerweise bei der Berechnung bzw. Auszahlung explizit keine Umsatzsteuer für Deutschland aufgeführt wird. Wie ist dies dem Finanzamt mitzuteilen? Oder anders gesagt wie wird dies berechnet, bzw. wie handhabt Ihr das immer?
Schon mal vielen Dank.