Autor Thema: Umsatzsteuer und Autofinanzierung  (Gelesen 1712 mal)

Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #15 am: 21.12.2011, 21:14:12 »
Die Umsatzsteuer berechnest du monatlich (üblicherweise) selbst. Du hast bis zum 11. des Folgemonats Zeit (wenn du keine Dauerfristverlängerung machst), deine Umsatzsteuervoranmeldung per Elster-Formular (Windows-Software) abzugeben. Dabei trägst du eigentlich nur die eingenommene und die ausgegebene USt. ein. Die Summe wird dann vom Finanzamt eingezogen, alternativ kannst du es auch überweisen.
Am Ende des Jahres darfst du zusammen mit Einkommensteuerklärung und EÜR auch die Umsatzsteuererklärung machen, die die Zahlungen und Einnahmen des Jahres zusammenfasst.
Insgesamt ein sehr überschaubarer bürokratischer Vorgang, den man problemlos selbst machen kann.

Okay, das habe ich verstanden! Aber wie schaut das aus, bekomme ich einen Bescheid bei der ersten Pflicht, die Umsatzsteuer anzugeben?

Offline Andreas von Studnitz

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #16 am: 21.12.2011, 22:14:12 »
Gute Frage, ich habe von Anfang an USt. berechnet, daher weiß ich das nicht... Ich denke, du solltest dich beim Finanzamt melden, da die ja erst von deiner Umsatzsteuerpflicht erfahren, wenn du deine Steuererklärung abgibst.

Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #17 am: 21.12.2011, 22:16:33 »
Gute Frage, ich habe von Anfang an USt. berechnet, daher weiß ich das nicht... Ich denke, du solltest dich beim Finanzamt melden, da die ja erst von deiner Umsatzsteuerpflicht erfahren, wenn du deine Steuererklärung abgibst.

Hm, aber im Prinzip sollte ich doch irgendwie darauf hingewiesen werden, dass ich auch eine Umsatzsteuer zu entrichten habe, oder?

Offline Texterela

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #18 am: 22.12.2011, 08:49:57 »
Nein du wirst nicht sofort drauf hinweisen, dass du Umsatzsteuer zahlen musst!

Das Finanzamt weiß das ja erst, wenn du irgendwann im Frühjahr deine Steuer gemacht hast, also Monate später.

Wie schon gesagt wurde, nimm dir einfach eine Steuersoftware und gib da deine Einnahmen und Ausgaben und die dazu gehörende Umsatzsteuer an. Manche Programme ermitteln dir dann direkt, wie viel Geld du überweisen musst, und das solltest du dann auch zügig tun.

Grundsätzlich wäre es nicht verkehrt, beim Finanzamt mal anzurufen und das schon mal "anzumelden", aber prinzipiell bist da erstmal du in der Handlungspflicht, nicht die.
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Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #19 am: 22.12.2011, 17:30:23 »
Nein du wirst nicht sofort drauf hinweisen, dass du Umsatzsteuer zahlen musst!

Das Finanzamt weiß das ja erst, wenn du irgendwann im Frühjahr deine Steuer gemacht hast, also Monate später.

Wie schon gesagt wurde, nimm dir einfach eine Steuersoftware und gib da deine Einnahmen und Ausgaben und die dazu gehörende Umsatzsteuer an. Manche Programme ermitteln dir dann direkt, wie viel Geld du überweisen musst, und das solltest du dann auch zügig tun.

Grundsätzlich wäre es nicht verkehrt, beim Finanzamt mal anzurufen und das schon mal "anzumelden", aber prinzipiell bist da erstmal du in der Handlungspflicht, nicht die.

Okay, danke!

Eine (nun wirklich die letzte) Frage hätte ich noch: wenn mein Kunde erst am Ende eines Jahres erfahren sollte, dass eine USt. hätte ausweisen müssen, dies aber nicht getan habe, kann er sich die USt. dann rückwirkend vom Finanzamt zurückholen, wenn ich eine neue Rechnung ausstelle?

Offline Andreas von Studnitz

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #20 am: 22.12.2011, 21:15:05 »
Ich hoffe, das ist eine rein theoretische Frage, der Fall sollte wirklich nicht vorkommen. Meines Wissens ist der Kunde nicht verpflichtet, eine Korrektur der Rechnung zu akzeptieren und mehr Geld zu bezahlen. In diesem Fall wirst du aus der Bruttosumme die entsprechende USt. ans Finanzamt abführen müssen. Damit sinkt dein Netto-Umsatz und damit dein Gewinn. Das solltest du vermeiden. Mit viel Glück akzeptiert der Kunde eine korrigierte Rechnung und überweist die USt. zusätzlich, aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Er muss nicht, und die eine oder andere Buchhaltung dürfte damit auch Probleme haben.

Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #21 am: 22.12.2011, 21:29:19 »
Ich hoffe, das ist eine rein theoretische Frage, der Fall sollte wirklich nicht vorkommen. Meines Wissens ist der Kunde nicht verpflichtet, eine Korrektur der Rechnung zu akzeptieren und mehr Geld zu bezahlen. In diesem Fall wirst du aus der Bruttosumme die entsprechende USt. ans Finanzamt abführen müssen. Damit sinkt dein Netto-Umsatz und damit dein Gewinn. Das solltest du vermeiden. Mit viel Glück akzeptiert der Kunde eine korrigierte Rechnung und überweist die USt. zusätzlich, aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Er muss nicht, und die eine oder andere Buchhaltung dürfte damit auch Probleme haben.

Dass er nicht dazu verpflichtet ist, das ist mir bewusst. Die Frage ist nur, könnte er die gesamte USt. des Jahres trotzdem noch von der Steuer absetzen? Sodass kein Nachteil für ihn entsteht?

Offline Andreas von Studnitz

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #22 am: 22.12.2011, 21:34:41 »
Meiner Meinung nach müsste das gehen - das letzte Wort hat da allerdings das Finanzamt. Man kann auch im Dezember noch korrigierte USt.-Voranmeldungen für Januar abgeben, und das letzte Wort spricht sowieso die Umsatzsteuererklärung.

Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #23 am: 22.12.2011, 21:51:08 »
Meiner Meinung nach müsste das gehen - das letzte Wort hat da allerdings das Finanzamt. Man kann auch im Dezember noch korrigierte USt.-Voranmeldungen für Januar abgeben, und das letzte Wort spricht sowieso die Umsatzsteuererklärung.

Okay, dann noch einmal vielen Dank für die Auskunft! :)

 


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