Autor Thema: Umsatzsteuer und Autofinanzierung  (Gelesen 1712 mal)

Offline Summersun

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Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« am: 19.12.2011, 16:04:23 »
Guten Tag allerseits,

ich habe gleich zwei Fragen, die aber beide zum Thema Steuern passen. Zunächst einmal sei gesagt, dass ich seit 2008 selbständig bin und seit 2010 studiere. Als erstes möchte ich mich der Umsatzsteuer widmen, bisher bin ich immer unter 17.500 Euro Jahreseinkommen geblieben und musste (dank der Regelung für Kleinunternehmer) keine Umsatzsteuer zahlen, in diesem Jahr sieht es aber anders aus.

Nun habe ich gelesen, dass ich dann für das folgende Jahr eine Rechnung mit meinen voraussichtlichen Einnahmen aufstellen muss. Sollte ich weniger als 50.000 Euro einnehmen, muss ich dann dennoch eine Umsatzsteuer zahlen? Und müssen die Einnahmen aus dem Folgejahr dann wieder unter 17.500 Euro liegen, um eine Umsatzsteuer zu umgehen, oder nur unterhalb von 50.000 Euro?

Mein zweites Thema ist die Finanzierung eines eigenen PKW, wobei ich mir hier einen Neu- bzw. Jahreswagen ausgeguckt habe (VW Golf, BMW 1er oder Audi A3). Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich das Automobil leasen kann, da immerhin 90 Prozent der Fahrten für den Beruf bezogen sein müssen. Sollte das Studium als Beruf (z.B. als Fortbildung) zählen, dann würde das kein Problem sein, doch wie schaut es in diesem Punkt aus?

Für alle Antworten schon einmal vorab vielen Dank!
« Letzte Änderung: 19.12.2011, 18:03:32 von Summersun »

Offline Texterela

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #1 am: 20.12.2011, 08:53:46 »
Das mit der Umsatzsteuer ist ganz einfach: Hast du dieses Jahr mehr als 17.500 Euro verdient, dann musst du nächstes Jahr Umsatzsteuer ausweisen. Streich dir die 50.000 Euro mal aus den Kopf, das ist ein ganz anderes Ding auf das du nur gucken musst, wenn du schon mitten im Jahr ein Einkommen von 50.000 Euro überschreitest. Wenn du einmal Umsatzsteuer zahlst, kannst du die meines Wissens auch mit einem niedrigen Einkommen nicht mehr umgehen (ich hab da mal was von fünf Jahren gehört, aber sicher bin ich hier nicht).



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Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #2 am: 20.12.2011, 12:24:32 »
Hat es denn für meine Kunden einen Nachteil, wenn ich die Umsatzsteuer ausweisen muss?

Offline samo

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #3 am: 20.12.2011, 14:11:22 »
ja sicher, das Produkt / die Dienstleistung kostet 7% bzw. 19% mehr

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #4 am: 20.12.2011, 16:35:09 »
Zeit sich in ins Ausland abzusetzen :)

Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #5 am: 20.12.2011, 18:30:45 »
ja sicher, das Produkt / die Dienstleistung kostet 7% bzw. 19% mehr

Hm, das wäre ja blöd. Also ich habe jetzt noch einmal nachgelesen bzgl. der 50.000 Euro und folgenden Eintrag gefunden:

http://www.steuertipps.de/lexikon/k/kleinunternehmerregelung

Da steht dieser Absatz:
Zitat
Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Bei mir wäre doch nur die erste Voraussetzung gegeben und nicht beide, oder?

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #6 am: 20.12.2011, 19:33:40 »
Mich würde es auch langsam interessieren - bin mir fast sicher, dass ich im nächsten Jahr einiges mehr einnehmen werde. Überlege schon auszuwandern - Türkei, Antalya das wäre mein Ding. Da meine Eltern auch aus der Ecke kommen...

Offline Andreas von Studnitz

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #7 am: 20.12.2011, 22:56:24 »
Zitat
Da steht dieser Absatz:
Zitat

    Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.


Bei mir wäre doch nur die erste Voraussetzung gegeben und nicht beide, oder?
Das gilt für dieses Jahr. Das heißt, auch wenn du dieses Jahr über 17.500 kommst, musst du dieses Jahr keine USt. berechnen. Nächstes Jahr ist das anders, da musst du Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen, da du im Vorjahr (also 2011) die 17.500 überschritten hast.

Zitat
ja sicher, das Produkt / die Dienstleistung kostet 7% bzw. 19% mehr
Das gilt allerdings nur für Privatkunden. Unternehmen zahlen die USt. zwar, erhalten sie aber postwendend vom Finanzamt zurück, während du die darüber eingenommene USt. sofort (bis zum 11. des Folgemonats) ans Finanzamt abführen musst. Bei Geschäften zwischen Unternehmen bzw. Selbstständigen kann die USt. also getrost ignoriert werden.

Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #8 am: 21.12.2011, 00:31:08 »
Das gilt allerdings nur für Privatkunden. Unternehmen zahlen die USt. zwar, erhalten sie aber postwendend vom Finanzamt zurück, während du die darüber eingenommene USt. sofort (bis zum 11. des Folgemonats) ans Finanzamt abführen musst. Bei Geschäften zwischen Unternehmen bzw. Selbstständigen kann die USt. also getrost ignoriert werden.

Das bedeutet also, wenn mein Kunde auch selbständig ist, dann hat er durch die Ausgleichszahlung vom Finanzamt keine Nachteile?

Edit: Muss ich die USt. denn schon ab der ersten Rechnung 2012 einbeziehen? Oder erst dann, wenn ich meine Steuererklärung abgegeben habe? Bzw. ich wollte wohl einen Steuerberater schauen lassen, ob man nicht noch irgendwie unter die Grenze kommt - wäre das noch möglich?
« Letzte Änderung: 21.12.2011, 01:45:16 von Summersun »

Offline Texterela

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #9 am: 21.12.2011, 09:14:38 »
Also.. wenn du dieses Jahr über 17.500 Euro kommst, aber NICHT über 50.000, dann musst du ab dem nächsten 1.1. Umsatzsteuer ausweisen. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer noch nicht auf die Dezemberrechnungen kommt, sondern erst auf die Januarrechnungen.

Überschreitest du dieses Jahr schon die 50.000 Euro, musst du ab dem Zeitpunkt, wo du die Grenze überschreitest, Ust ausweisen. Das kann also auch schon der 1.6. oder der 1.10. oder so sein. So einfach ist das :)

Wenn du für Privatpersonen arbeitest, dann werden deine Preise durch die Umsatzsteuer teurer (Die Kleinunternehmerregelung ist unter anderem dazu da, dass du einen kleinen finanziellen Vorteil gegenüber deinen größeren Wettbewerbern hast). Arbeitest du aber für Firmenkunden, kannst du die Umsatzsteuer getrost vergessen. Dazu muss ich jetzt etwas weiter ausholen:

Wenn du Umsatzsteuer "einnimmst" musst du diese ans Finanzamt weiterleiten. Du bist im Grunde nichts anderes als derjenige, der dem Amt das Geld vom Kunden holt. Allerdings darfst du unter diesen Umständen auch die Umsatzsteuer von den Sachen, die du für dein Unternehmen kaufst, abziehen und behalten. Beispiel: Du hast für das Finanzamt 200 Euro Umsatzsteuer eingenommen, hast dir aber noch einen Drucker für 119 Euro gekauft (wären dann 19% Ust). Die 19 Euro, die du für den Drucker an Steuer ausgegeben hast, kannst du behalten. Du überweist also statt 200 Euro nur noch 181 Euro. Insofern lohnt sich die Umsatzsteuer aus unternehmerischer Sicht schon, da du bares Geld sparst. Genauso ist das für deine Firmenkunden. Die zahlen an dich zwar Umsatzsteuer, holen sich das Geld aber woanders wieder zurück, so dass das im Grunde für euch alle ein durchlaufender Posten ist.

Das gilt natürlich alles nur, wenn du Umsatzsteuer ausweist. Wenn du Kleinunternehmer bist, darfst du die Steuer von deinen Ausgaben nicht abziehen.

Edit: Die Umsatzsteuer musst du natürlich auf jeder Rechnung ausweisen, die du ab dem 1.1. stellst. Deine Kunden würden dir ja auch was erzählen, wenn du Ende 2012 plötzlich die USt für das ganze Jahr nachforderst :) Ich seh jetzt aber auch nicht, wo dein Problem liegt. Ein Blick auf deine Bilanz am 31.12.2011 sollte dir unmissverständlich zeigen, ob du ab Januar Umsatzsteuer ausweisen musst, oder nicht.
« Letzte Änderung: 21.12.2011, 09:17:15 von Texterela »
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Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #10 am: 21.12.2011, 13:01:39 »
Also.. wenn du dieses Jahr über 17.500 Euro kommst, aber NICHT über 50.000, dann musst du ab dem nächsten 1.1. Umsatzsteuer ausweisen. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer noch nicht auf die Dezemberrechnungen kommt, sondern erst auf die Januarrechnungen.

Überschreitest du dieses Jahr schon die 50.000 Euro, musst du ab dem Zeitpunkt, wo du die Grenze überschreitest, Ust ausweisen. Das kann also auch schon der 1.6. oder der 1.10. oder so sein. So einfach ist das :)

Wenn du für Privatpersonen arbeitest, dann werden deine Preise durch die Umsatzsteuer teurer (Die Kleinunternehmerregelung ist unter anderem dazu da, dass du einen kleinen finanziellen Vorteil gegenüber deinen größeren Wettbewerbern hast). Arbeitest du aber für Firmenkunden, kannst du die Umsatzsteuer getrost vergessen. Dazu muss ich jetzt etwas weiter ausholen:

Wenn du Umsatzsteuer "einnimmst" musst du diese ans Finanzamt weiterleiten. Du bist im Grunde nichts anderes als derjenige, der dem Amt das Geld vom Kunden holt. Allerdings darfst du unter diesen Umständen auch die Umsatzsteuer von den Sachen, die du für dein Unternehmen kaufst, abziehen und behalten. Beispiel: Du hast für das Finanzamt 200 Euro Umsatzsteuer eingenommen, hast dir aber noch einen Drucker für 119 Euro gekauft (wären dann 19% Ust). Die 19 Euro, die du für den Drucker an Steuer ausgegeben hast, kannst du behalten. Du überweist also statt 200 Euro nur noch 181 Euro. Insofern lohnt sich die Umsatzsteuer aus unternehmerischer Sicht schon, da du bares Geld sparst. Genauso ist das für deine Firmenkunden. Die zahlen an dich zwar Umsatzsteuer, holen sich das Geld aber woanders wieder zurück, so dass das im Grunde für euch alle ein durchlaufender Posten ist.

Das gilt natürlich alles nur, wenn du Umsatzsteuer ausweist. Wenn du Kleinunternehmer bist, darfst du die Steuer von deinen Ausgaben nicht abziehen.

Okay, vielen Dank erst einmal für die ausführliche Antwort! Habe zwar alles verstanden, werde mir für die Zukunft aber trotzdem einen Steuerberater suchen. ;)

Zitat
Edit: Die Umsatzsteuer musst du natürlich auf jeder Rechnung ausweisen, die du ab dem 1.1. stellst. Deine Kunden würden dir ja auch was erzählen, wenn du Ende 2012 plötzlich die USt für das ganze Jahr nachforderst :) Ich seh jetzt aber auch nicht, wo dein Problem liegt. Ein Blick auf deine Bilanz am 31.12.2011 sollte dir unmissverständlich zeigen, ob du ab Januar Umsatzsteuer ausweisen musst, oder nicht.

Ich habe einfach "Angst", dass mir viele Kunden abspringen, weil ich auf einmal eine Umsatzsteuer ausweise. Wie läuft das eigentlich, sagen wir mal, Kunde XY überweist mir pro Monat 1.000 Euro, muss ich die USt. dann 1.000 Euro + 19 Prozent rechnen oder 19 Prozent von den 1.000 Euro?

Offline Andreas von Studnitz

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #11 am: 21.12.2011, 13:43:13 »
Zitat
Ich habe einfach "Angst", dass mir viele Kunden abspringen, weil ich auf einmal eine Umsatzsteuer ausweise.
Das dürfte dann aber nur für Privatkunden gelten - Firmenkunden ist das wie gesagt egal.
Zitat
Wie läuft das eigentlich, sagen wir mal, Kunde XY überweist mir pro Monat 1.000 Euro, muss ich die USt. dann 1.000 Euro + 19 Prozent rechnen oder 19 Prozent von den 1.000 Euro?
Du berechnest dann 1.190 Euro. 1.000 Euro netto plus 190 Euro MwSt. / USt.

Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #12 am: 21.12.2011, 13:48:10 »
Das dürfte dann aber nur für Privatkunden gelten - Firmenkunden ist das wie gesagt egal.

Okay, dann kann ich ja zumindest einigermaßen beruhigt sein. Danke!

Zitat
Du berechnest dann 1.190 Euro. 1.000 Euro netto plus 190 Euro MwSt. / USt.

Auch hier noch einmal vielen Dank!

Edit: Muss ich das Geld dann direkt an das Finanzamt überweisen (also nach Erhalt des Betrages) oder wie schaut das aus?
« Letzte Änderung: 21.12.2011, 13:50:44 von Summersun »

Offline Summersun

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #13 am: 21.12.2011, 20:05:22 »
Eine Frage hätte ich da noch: bekommt man für die Umsatzsteuer einen gesonderten Bescheid? Oder stehen die Angaben auf dem Bescheid der Einkommenssteuer?

Offline Andreas von Studnitz

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Re: Umsatzsteuer und Autofinanzierung
« Antwort #14 am: 21.12.2011, 20:44:54 »
Ich empfehle dir, mal ein Gründungsbuch durchzulesen - das sind wirklich Basics, mit denen man sich auch auskennen sollte, wenn man einen Steuerberater hat. Ich kann die Bücher von Svenja Hofert empfehlen.

Die Umsatzsteuer berechnest du monatlich (üblicherweise) selbst. Du hast bis zum 11. des Folgemonats Zeit (wenn du keine Dauerfristverlängerung machst), deine Umsatzsteuervoranmeldung per Elster-Formular (Windows-Software) abzugeben. Dabei trägst du eigentlich nur die eingenommene und die ausgegebene USt. ein. Die Summe wird dann vom Finanzamt eingezogen, alternativ kannst du es auch überweisen.
Am Ende des Jahres darfst du zusammen mit Einkommensteuerklärung und EÜR auch die Umsatzsteuererklärung machen, die die Zahlungen und Einnahmen des Jahres zusammenfasst.
Insgesamt ein sehr überschaubarer bürokratischer Vorgang, den man problemlos selbst machen kann.

 


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