Autor Thema: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen  (Gelesen 2897 mal)

Offline Tony

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Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« am: 15.11.2011, 23:10:21 »
Hallo Leute,

zunächst mal: eine interessante Website hast du da über die Jahre erschaffen, Peer. Ein wenig unübersichtlich, aber insgesamt vielleicht eine gute Anlaufstelle für mich. Bei mir sind schon viele Fragen rund ums Thema aufgekommen und immer bin ich mit Google woanders gelandet. Na gut :)

Es geht um korrekte Nachweise für das Finanzamt, ganz konkret Amazon-Einnahmen.

Wie weist ihr die nach? Ich hab vor ein paar Tagen mal irgendwo gelesen, man solle eine "fiktive" Rechnung an Amazon ausstellen (aber natürlich nicht abschicken). Reicht das aus, wenn ja, an welche Adresse?

Oder knapp... wie macht ihr's :)

Offline Tony

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #1 am: 17.11.2011, 17:44:45 »
Nichts zu sagen? :)

Sorry für den Doppelpost.

Offline mgrie

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #2 am: 17.11.2011, 21:50:40 »
Du bekommst von Amazon, oder Google etc., eine Gutschrift überwiesen. Diese ist dann auch einfach als Gutschrift zu buchen. Als schriftlicher Nachweis gilt dann der Kontoauszug.

Gruß Matthias

Offline Tony

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #3 am: 17.11.2011, 21:56:22 »
Keine Buchung ohne Beleg, oder? :) Ich habe gelesen, das reicht nicht aus. Oder hast du schon eine Betriebsprüfung gehabt und es wurde nicht bemängelt?

Offline samo

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #4 am: 18.11.2011, 10:14:46 »
Hallo

Zitat
Als schriftlicher Nachweis gilt dann der Kontoauszug
Mein Steuerberater würde mir auf die Finger klopfen :P

ich habe ein paar Sekunden das Orakel bemüht und bin auf folgenden Eintrag gestoßen

Zitat
Rechnung beim Amazon Partnerprogramm?

Wer das Amazon Partnerprogramm benutzt hast sich vielleicht schon gefragt, wo man sich im Account einen Beleg oder eine Rechnung für die generierten Umsätze ausdrucken kann. Schließlich benötigt man ja in der Regel einen Beleg für die gezahlten Provisionen für das Finanzamt bzw. die Buchführung. Da es in den Internetforen dazu zwar einige Infos gibt, diese jedoch teilweise schon recht alt und daher evtl. auch nicht mehr aktuell sind, habe ich mich mit dieser Frage mal direkt an den Amazon-Support gewendet. Hier ein Auszug aus der Antwort-Mail:

Zitat
Antwort:

Mittlerweile schicken wir keine schriftlichen Abrechnungen mehr per Post.

Bisher mussten wir Ihnen die gesetzliche Umsatzsteuer schriftlich ausweisen und haben Ihnen daher den Bericht nochmals zugesendet. Da wir jetzt durch den Umzug nach Luxemburg keine Umsatzsteuer mehr ausbezahlen, sind wir nicht mehr verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Abrechnung zukommen zu lassen. Wir bitten Sie daher, den Werbekostenerstattungsbericht, den wir per E-Mail versenden auszudrucken. Dies ist als Nachweis Ihrer Gutschrift ausreichend.

Ich habe dies als Zitat hier eingefügt damit ihr dies ohne Weiterleitungen lesen könnt, aber natürlich bringe ich den Link auch mit ;-)

http://www.seorama.de/2010/nutzliches/rechnung-beim-amazon-partnerprogramm/

Falls du/ihr dieser Aussage nicht traut gibt die Aussage aber den wahnwitzigen Tipp, dass man doch den Amazon-Support bemühen kann ;) Ansonsten ist wohl der Steuerberater eures Vertrauens eine gute Anlaufstelle. Ich selbst benutze das Amazon Partnerprogramm nicht, sodass ich keine eigene Meinung abgeben kann hierfür.

Offline Tony

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #5 am: 18.11.2011, 15:26:57 »
Danke! :)

Auf diesen Tipp bin ich auch schon gestoßen. Dummerweise erhalte ich von Amazon keine Gutschriften per Mail. Ich seh alles nur in meinem Partnerkonto online. Ich denke in dieser Mail stehen auch nur die bestellen Artikel und einzelnen Provisionen. Nun, ich werde wohl doch mal dem Support schreiben!

Offline samo

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #6 am: 18.11.2011, 16:10:00 »
Ja das wird wohl das beste sein ;) Leider kann ich dir keine weiteren Angaben machen, da ich wie vorher erwähnt dieses Partnerprogramm nicht nutze.

Halte uns aber bitte auf dem Laufenden sofern du eine Antwort bekommen hast.

lg

mario

Offline mgrie

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #7 am: 18.11.2011, 19:12:47 »
Hallo

Zitat
Als schriftlicher Nachweis gilt dann der Kontoauszug
Mein Steuerberater würde mir auf die Finger klopfen :P

Meiner nicht. Ich mache eine Kopie vom Kontoauszug, schreibe Belegnummer und Buchungsdatum neben die Buchung, und gut ist.

Ob das einer Betriebsprüfung standhält kann ich aber nicht sagen.

Gruß Matthias

Offline Tony

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #8 am: 18.11.2011, 23:37:12 »
Kopie vom Kontoauszug? Schon da dürfte es bei einer Prüfung scheitern, oder?

:)

Wie auch immer, ich bring das jetzt mal konkret in Erfahrung :D


Offline Tony

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #10 am: 20.11.2011, 21:59:58 »
Zitat
...erfordert das europäische Umsatzsteuerrecht, dass Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellen, die für andere in der EU ansässige Unternehmen geleistet werden. Sie müssen in dieser Rechnung jedoch keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn die Umsatzsteuernummer von Amazon EU Sarl Luxembourg (LU20260743) auf der Rechnung vermerkt ist. Wenn Sie uns eine Rechnung schicken möchten, schließen Sie die Begründung ein, warum die keine Umsatzsteuer ausweisen, und stelle sicher, dass Sie jene Anforderungen erfüllen, die an eine Rechnung mit Umsatzsteuer in Ihrem Land gestellt werden.

Also im Prinzip doch eine Rechnung, die man nicht abschicken muss?

Offline Tino

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #11 am: 22.11.2011, 15:11:59 »
Natürlich "muss" man eine Rechnung abschicken. Du möchtest doch sicher gehen, dass sie ankommt. Aber falls sie das halt zufälligerweise nicht tut, interessiert das keinen ;). (Zumindest bei Amazon.)

Offline mgrie

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #12 am: 23.11.2011, 13:43:36 »
Und das Problem ist dann, dass Amazon die Rechnungsnummer bei der Zahlung nicht mit angibt.

Offline Tino

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #13 am: 24.11.2011, 12:09:12 »
Und für wen ist das ein Problem? Dachte du hattest noch keine Betriebsprüfung ;)?

Offline mgrie

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Re: Korrekter Nachweis für Amazon-Einnahmen
« Antwort #14 am: 26.11.2011, 16:23:12 »
Und für wen ist das ein Problem? Dachte du hattest noch keine Betriebsprüfung ;)?
Das Problem besteht beim Nummernkreislauf. Wenn ich eine fiktive Rechnug schreibe, hat diese eine Rechnungnummer. Für diese Rechnungsnummer gibt es dann aber keine Gutschrift.

Daher nehme ich eben die Kopie des Kontoauszuges, und versehe sie mit der entsprechenden Buchungsnummer / Belegnummer plus Datum.

Dadurch wird das Ganze nachvollziehbar, und der Nummernkreislauf stimmt. Das ganze ist dann soetwas wie ein Eigenbeleg für Einnahmen, den es zwar offiziell nicht gibt, aber doch ein Beleg / Nachweis.

Ich lasse mich aber gerne über eine bessere Vorgehensweise belehren.

Villeicht schreibt Peer ja etwas dazu, da er da sicherlich Erfahrungen hat.

 


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