Autor Thema: Gewinnspiele - Rechtliche Aspekte  (Gelesen 1772 mal)

Offline Tristan008

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Gewinnspiele - Rechtliche Aspekte
« am: 06.10.2010, 18:56:50 »
Moin moin,
ich habe da eine Frage, die ich eigentlich schon seit längerer Zeit loswerden wollte. Dann stelle ich sie hier mal, ich habe keine ähnlichen Themen gefunden, falls es doch eines geben sollten...

Also Gewinnspiele sind ja sicherlich eine feine Sache, doch was gibt es dabei von der rechtlichen Seite zu beachten? Und wie sieht es eigentlich aus wenn man kein Gewerbe etc. angemeldet hat (also natürlich auch kein Geld verdient) & dann Gewinnspiele veranstaltet?

Schonmal Danke im Vorraus

Offline Peer Wandiger

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Re: Gewinnspiele - Rechtliche Aspekte
« Antwort #1 am: 06.10.2010, 20:00:40 »
Ich veranstalte selber viele Gewinnspiele. Wenn man dabei fair vorgeht, alle gleichberechtigt behandelt und niemand was kaufen muss, um teilzunehmen, sollte man auf der sicheren Seite sein.

Der folgende Artikel sollte auch weiterhelfen:
http://www.sakowski.de/103.3.html

Offline seawolf72

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Re: Gewinnspiele - Rechtliche Aspekte
« Antwort #2 am: 30.01.2012, 10:25:14 »
Hallo,

der Link http://www.sakowski.de/103.3.html funktioniert leider nicht mehr.
Das Thema finde ich weiterhin sehr interessant.
Habe auch schon hier im Forum alles mit dem Thema Gewinnspiele durch.
Meine Große frage ist jetzt. Wie gibt man die Preise eigentlich beim Finanzamt an?
Wie muss man den Nachweis führen, wenn man z.B. Amazongutscheine als Preise nimmt.
Habt Ihr da vielleicht schon Erfahrung gesammelt?
Mein Steuerberater hat seltsamerweise nicht so viel Ahnung von dem Thema....
Sollte mir wohl einen neuen Zulegen. ;-)

Viele Grüße

Sea

Offline daniel5959

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Re: Gewinnspiele - Rechtliche Aspekte
« Antwort #3 am: 31.01.2012, 01:17:51 »
Hallo,

auf meiner FAQs-Seite habe ich Infos und Links dazu

http://www.homepage-faqs.de/index.php?site=hp-gewinnspiele-auf-eigener-Webseite

Hinweis: Ich bin weder Steuerberater noch Jurist!

Soweit ich weiss sind Gewinnspiele für die Teilnehmer steuerfrei und die Anbieter können die Preise als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

Wer mit seiner Website nichts verdient und auch nicht beabsichtigt damit in Zukunft Gewinne zu erzielen, der betreibt sie als Hobby, Liebhaberei oder wie auch immer, also nicht als Gewerbe. Er (oder sie) verschenkt seine privat finanzierten Gewinne (bzw. gibt sie vom Sponsor an den Gewinner weiter), die dann auch nicht als Ausgaben abzusetzen oder in der Steuererklärung anzugeben sind.

Bei Gewerbe (oder Freiberufler) sollte ein guter Steuerberater gefragt werden.

Daniel :)
http://www.homepage-faqs.de - Leichtverständliche Anleitungen für Einsteiger und Fortgeschrittene zum Thema Homepage & Co.

 


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