Autor Thema: Einzelunternehmer jetzt so richtig  (Gelesen 552 mal)

Offline esperance

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Einzelunternehmer jetzt so richtig
« am: 05.01.2012, 19:06:23 »
Hallo,

wenn ein Einzelunternehmen gegründet wird besteht die Firma doch aus dem Namen, wobei man die Wahl hat mit einem Fantasienamen in der Öffentlichkeit und/oder dem Schriftverkehr aufzutreten.

Wie hat man, ohne Eintragung ins Handelsregister, den Briefkopf zu gestalten?
1. Fantasiename Eigener-Name Anschrift?
oder
2. Fantasiename e.K. Eigener Name Anschrift
oder recht
3. Fantasiename e.K. Anschrift?

Wenn 1. richtig ist, ab wann ist 3. möglich?
Muss man für 3. ins HR eingetragen werden? Wo geht das?
Kann man zeitlich eine Wort- und Bildmarke schützen lassen, oder muss man dazu schon im HR stehen?

Weiß garnicht wo man anfangen zu lesen soll...

Hoffe auf Licht im Dunkel  :)



Offline samo

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Re: Einzelunternehmer jetzt so richtig
« Antwort #1 am: 05.01.2012, 22:26:04 »
Guten Abend esperance,

ich möchte deinen Beitrag kurz beantworten.

Deine Frage: Firmenname

Phantasienamen sind ohne weiteres möglich. Du solltest nur bedenken, dass du offiziell mit deinem "richtigen" Namen am Geschäftsverkehr teilnehmen musst, dies also auch nach außen hin publizieren musst... (Stichworte: Impressum, Geschäftsbriefe etc.)

Es ist also locker möglich mit beispielsweise der Angabe:
Phantasiename
Vor+ Zuname
Anschrift
zu agieren.

Variationen hieraus natürlich auch
Vor+Zuname Consulting
Anschrift

Phantasiename, Vor+Zuname
Anschrift
etc....

Quelle: BMWi (Existenzgründungsportal)

Bei Logos etc. hast du keinerlei dieser Einschränkungen und kannst schlicht und einfach "Phantasiename" ins Logo packen und fertig. Wenn dus genau nimmst kannst du dir sogar für jeden deiner evtl. Geschäftszweige "einen Phantasienamen" nehmen und damit variieren, hierbei musst du aber beim Finanzamt aufpassen da du hier nur die selben Nummernkreise nutzen darfst - aber das steht ja auf nem anderen Blatt.

mit dem von dir angegebenen e.K.... hiermit fügst du dem ganzen Spass weitere Rechte, aber auch weitere Pflichten hinzu (Stichwort: Billanzierungspflicht etc..)

Mit Variante 2 und 3 solltest du vorsichtig sein, wenn du nicht im HR eingetragen bist. Soweit mir bekannt ist geht Variante 2 gar nicht denn der Namenszusatz e.K. darf meines Wissens nur als Namenszusatz zum eigenen Namen geschrieben werden (ich lasse mich da natürlich gern belehren, aber gesehen hab ich dies auch noch nie ^^). Es gibt Geschäftsfelder da ist es Pflicht sich im HR eintragen zu lassen bzw. gibt es Indikatoren an denen dies festgemacht wird (u.a. Mitarbeiterzahl, Kapitaleinsatz, Anwendung kaufm. Buchführung, Jahresumsatz und den ganzen Spass). Genau kann ich dir das auch nicht sagen und die Definition ist im allgemeinen wohl auch ein wenig schwammig, bei Zweifeln (wenn du bsp. weise den Jahresumsatz übersteigst bei dem du Billanzieren müsstest etc.) frag einfach bei deiner IHK nach, die helfen da eigentlich immer.

Deine Frage: Marke

ganz schnelle Antwort: kannst du - musst nicht im HR stehen

Quelle: DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)

PS: bin jetzt 26Stunden wach, sollte sich bei dem HR Zeug ein Fehler eingeschlichen haben, einfach darauf Rücksicht nehmen bitte :P Wie gesagt, hierbei ist die IHK dein Freund.

Offline esperance

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Re: Einzelunternehmer jetzt so richtig
« Antwort #2 am: 12.01.2012, 10:37:47 »
Danke.

 


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