Guten Abend esperance,
ich möchte deinen Beitrag kurz beantworten.
Deine Frage: FirmennamePhantasienamen sind ohne weiteres möglich. Du solltest nur bedenken, dass du offiziell mit deinem "richtigen" Namen am Geschäftsverkehr teilnehmen musst, dies also auch nach außen hin publizieren musst... (Stichworte: Impressum, Geschäftsbriefe etc.)
Es ist also locker möglich mit beispielsweise der Angabe:
Phantasiename
Vor+ Zuname
Anschrift
zu agieren.
Variationen hieraus natürlich auch
Vor+Zuname Consulting
Anschrift
Phantasiename, Vor+Zuname
Anschrift
etc....
Quelle:
BMWi (Existenzgründungsportal)Bei Logos etc. hast du keinerlei dieser Einschränkungen und kannst schlicht und einfach "Phantasiename" ins Logo packen und fertig. Wenn dus genau nimmst kannst du dir sogar für jeden deiner evtl. Geschäftszweige "einen Phantasienamen" nehmen und damit variieren, hierbei musst du aber beim Finanzamt aufpassen da du hier nur die selben Nummernkreise nutzen darfst - aber das steht ja auf nem anderen Blatt.
mit dem von dir angegebenen e.K.... hiermit fügst du dem ganzen Spass weitere Rechte, aber auch weitere Pflichten hinzu (Stichwort: Billanzierungspflicht etc..)
Mit Variante 2 und 3 solltest du vorsichtig sein, wenn du nicht im HR eingetragen bist. Soweit mir bekannt ist geht Variante 2 gar nicht denn der Namenszusatz e.K. darf meines Wissens nur als Namenszusatz zum eigenen Namen geschrieben werden (ich lasse mich da natürlich gern belehren, aber gesehen hab ich dies auch noch nie ^^). Es gibt Geschäftsfelder da ist es Pflicht sich im HR eintragen zu lassen bzw. gibt es Indikatoren an denen dies festgemacht wird (u.a. Mitarbeiterzahl, Kapitaleinsatz, Anwendung kaufm. Buchführung, Jahresumsatz und den ganzen Spass). Genau kann ich dir das auch nicht sagen und die Definition ist im allgemeinen wohl auch ein wenig schwammig, bei Zweifeln (wenn du bsp. weise den Jahresumsatz übersteigst bei dem du Billanzieren müsstest etc.) frag einfach bei deiner IHK nach, die helfen da eigentlich immer.
Deine Frage: Markeganz schnelle Antwort: kannst du - musst nicht im HR stehen
Quelle:
DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)PS: bin jetzt 26Stunden wach, sollte sich bei dem HR Zeug ein Fehler eingeschlichen haben, einfach darauf Rücksicht nehmen bitte

Wie gesagt, hierbei ist die IHK dein Freund.