Autor Thema: Domainregistrierung im Auftrag des Kunden  (Gelesen 426 mal)

Offline vetpeter

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Domainregistrierung im Auftrag des Kunden
« am: 31.01.2012, 13:21:52 »
Hallo zusammen,

wenn ich im Auftrag eines Kunden eine Domain registriere, bin ich dann auch dafür verantwortlich, dass der Kunde nicht gegen das Markenrecht oder andere Gesetze verstößt? Oder kann ich mich dagegen absichern? Wenn ja, habt Ihr Ideen für eine Formulierung?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Offline Bella

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Re: Domainregistrierung im Auftrag des Kunden
« Antwort #1 am: 31.01.2012, 16:36:44 »
wie meinst du das:
du registrierst die Domain für ihn auf SEINEN Namen etc. => da weise ich (notfalls auch schriftlich) darauf hin, dass ich keinerlei Haftung übernehme und er für Namensrechte etc. selbst verantwortlich ist. Und ich akzeptiere keine telefonischen Bestellungen, das muss dann von ihm schriftlich gemacht werden (sonst heißt es noch, ich hätte die so registriert). Im Zweifelsfall bin ich dann sowieso nur die, die das Formular ausfüllt und an seine Emailadresse (oder eine dafür eingerichtete, die dann im Anschluss übergeben wird) schicken lässt. Wo es so war, hatte ich auch schon, wo ich genau wußte, dass es Probleme geben wird (gab es dann auch wirklich ging bis vor Gericht, die haben sich auch nicht gescheut nach Gran Canaria zu klagen (den Satz "hab ich doch gleich gesagt" habe ich mir verkniffen), habe ich die Domainregistrierung auch nirgendswo mehr erwähnt (in der Rechnung stand halt Einrichtung Web).

du registrierst die Domain für ihn auf DEINEN Namen => würde ich lassen, Namensrechte etc. könnten da dein geringstes Problem werden.

Offline vetpeter

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Re: Domainregistrierung im Auftrag des Kunden
« Antwort #2 am: 31.01.2012, 23:37:30 »
Hallo Bella,

ja, genau das meinte ich, wie Du es im ersten Fall geschildert hast. Ich registriere zwar, aber der Kunde ist der Domaininhaber und die Anmeldedaten und Rechnungen gehen an seine Adresse.

Dann werde ich wohl einen Passus ergänzen, dass ich nicht hafte und so.
Herzlichen Dank für Deine Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen :)


Offline Bella

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Re: Domainregistrierung im Auftrag des Kunden
« Antwort #3 am: 01.02.2012, 02:59:17 »
noch ein kleiner Tipp von mir: Ich hatte einen Kunden, der hatte es so eilig, dass er mir am Telefon seine Kreditkartendaten sagen wollte für Registrierung und Webspace. So was verweigere ich immer. So ein Zeug will ich gar nicht wissen.

Ansonsten gern geschehen.

Offline plusweb

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Re: Domainregistrierung im Auftrag des Kunden
« Antwort #4 am: 01.02.2012, 19:45:00 »
Sofern als ADMIN-C (bei DE-Domains) eine real ladungsfähige Adresse eingetragen ist, wirst Du als Reseller wohl kaum mit rechtlichen Problemen rund um den Domainnamen in Berührung kommen.

Anders sieht es aus, wenn Du dich selbst als ADMIN-C eingetragen hast oder eine nicht ladungsfähige Adresse (z.B. irgendein Briefkasten auf Barbados) als Handlungsbevollmächtigter im Domainrecord drinsteht. Dann kannst Du evtl. als Mitstörer angesehen werden und in Störerhaftung genommen werden. Wird aber i.d.R. auch nicht passieren, da Du ja nicht Registrar bist, sondern nur ein kleiner Fisch in der Nahrungskette (Reseller). Man wird sich in dem Fall wohl zunächst an den Registrar wenden und dann an der Kette entlanghangeln, bis man jemanden hat, den man Einschüchtern (verklagen) kann.

 


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