ohne eine Rechtsberatung geben zu wollen: Warum sollte beim Datenschutz nicht das Tatortprinzip gelten?
Ansonsten hätte Google ja kaum 100.000 Euro Strafe in Frankreich wegen Streetview aufgedrückt bekommen ...
Im Zweifelsfall ist diese Diskussion aber eh müßig: Wenn du gegen die Datenschutzgesetze in Frankreich verstößt und die das stört, dann werden sie ja im Zweifelsfall versuchen, den Hoster in Frankreich unter Druck zu setzen. Und ich bezweifele mal ganz stark, dass den dann dein Wohnort interessiert, der hat nämlich seinen Server (und wahrscheinlich) auch seinen Wohnort in Frankreich und schaltet im Zweifelsfall ab ...
Wo der Tatort bei einem Internetserver in Frankreich nun genau ist, das wird wohl zweifelsfrei noch die eine oder andere Gerichtsentscheidung klären müssen.
Fazit: Im Zweifelsfall täte ich mich an beide Datenschutzgesetze halten.