Einfach so mit "wollen" geht das nicht. Welche Umsatzgrenze erreichst du, 17.500 oder 50.000?
Wenn du die 17.500 überschreitest, musst du ab dem kommenden 1.1. Umsatzsteuer ausweisen. Da gibt es kein "früher", auch wenn du das gerne hättest. Überschreitest du hingegen 50.000 Euro, dann musst du ab dem Zeitpunkt Umsatzsteuer ausweisen, an dem du diesen Betrag überschreitest. Ein formloser Informationsbrief ans Finanzamt reicht da aus. Im Grunde ist es aber auch schon vollkommen ausreichend, ohne vorherigen Hinweis dann Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen (in den ersten zwei Jahren immer am 10. des Folgemonats - überschreitest du im August die 50.000 Euro und weist ab September Ust aus, musst du also bis zum 10.10. zum ersten mal die Voranmeldung machen).
Aber Umsatzsteuer schon mitten im Jahr ausweisen, wenn du "nur" die 17.500 knackst geht nicht. Oder ums deutlicher zu sagen: Nur weil du weißt, dass du dieses Jahr die Grenze überschreiten wirst, kannst du nicht jetzt schon auf Umsatzsteuer umsteigen.