Ich versuch mal ein paar Kommentare abzugeben:
zu 1) auch wenn du "nur" ein Gewerbe anmeldest, hast du dich für eine Rechtsform entschieden: Einzelunternehmer
zu 2) Bei "Wanderarbeiter" wäre ich persönlich vorsichtig da kann schnell Scheinselbständigkeit unterstellt werden. Der Rest sieht aus meiner Sicht ganz gut aus.
zu 3) Ich will doch hoffen, dass du Gewinn machst wozu sonst der ganze Aufwand. ;-)
Das kniffeligste könnte die Krankenversicherung werden. Hier kommt es nicht nur auf den Geldbetrag sondern auch auf den zeitlichen Umfang an. Wichtig ist, dass du Hauptberuflich Student bleibst. Faustformel: < 15 Stunden /Woche arbeiten
Der Rest dürfte soweit passen.
zu 4) kommt natürlich sehr stark darauf an was du machst. Wenn du hohe Ausgaben hast bei denen du MwSt gezahlt hast, kann es interessant sein diese als Vorsteuer geltend zu machen und im Gegenzug Umsatzsteuer auf eigene Einnahmen abzuführen. Ansonsten ist die Kleinunternehmerregelung natürlich einfacher. Vorteil: Du kannst gegenüber Endverbrauchern (Handel) bessere Preise anbietern da du ja die Umsatzsteuer nicht abführen musst.
zu 5) Abschreibung kommt auf die jeweilige Sache an. Und ja die zwei Jahre wären auf den ersten Blick für die Katz. Aber die Sache ist damit ja nicht wertlos. Verkaufst du sie wird der Verkaufspreis als Einnahme angesetzt und gleichzeitig der Restwert als Ausgabe.
zu 6) Ja. Aber du willst doch eigentlich Geld verdienen oder? Also eigentlich kein Problem. Dies würde aber eher das Finanzmamt machen. Die würden dein Gewerbe als Lieberei ansehen. Das Gewerbe könnte sicherlich bestehen bleiben. Aber es wird bei Einkommensteuer einfach nicht berücksichtigt. Es sei denn du machst plötzlich doch Gewinn.
zu 7) Versicherung? Krankneversicherung sollte klar sein. (Berufs-)Haftpflicht? Kommt sicher immer darauf an was du konkret machst.
zu

Arbeitszimmer würde ich erstmal vergessen. Dies muss ein separater Raum sein in dem du überwiegend deine Arbeit verrichtest. (Lustig bei mir kommt auch statt der "acht" ein Smily)
zu 9) auf die Steuernummer musst du nicht warten. Gewerbe anmelden und loslegen. AUf Rg. kann zur Not auch "Steuernr. beantragt" stehen.
Soweit meine Meinungen zu deinen Fragen. Im Zweifel musst du dies mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt und Exiztenzgründer (z.B. IHK) besprechen. Bin weder das eine noch das andere und kann daher nur von meinen Erfahrungen berichten.
Mein Tipp wäre allerdings: Konzentriere dich erstmal konkret auf eine Sache die du machen möchtest: Handel, Promotion, PC-Hilfe etc. und melde dafür das Gewerbe an.
Viel Erfolg!