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Steuern, Buchhaltung & Recht / Re: Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG
« am: 08.10.2010, 11:11:10 »
Hallo 2Rock,
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Solange du unter 17.500 Euro Umsatz bleibst, bist du nicht verpflichtet die EÜR per Formular abzugeben. Es reicht also aus, wenn du in Excel deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst. Für geringe Umsätze bietet sich die Steuersparerklärung von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft an. Mit dieser Software kannst du übers Jahr deine Einnahmen und Ausgaben erfassen und zum Jahresende den Gewinn direkt in die Einkommensteuererklärung übernehmen.
Einfacher wäre natürlich die Einrichtung eines Geschäftskontos.
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Zitat
Die EÜR kann ich formlos erstellen, heisst dass, ich kann ein Excel basteln in dem ich pro Monat die Ein- & Ausgaben gegenüberstelle?
Solange du unter 17.500 Euro Umsatz bleibst, bist du nicht verpflichtet die EÜR per Formular abzugeben. Es reicht also aus, wenn du in Excel deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst. Für geringe Umsätze bietet sich die Steuersparerklärung von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft an. Mit dieser Software kannst du übers Jahr deine Einnahmen und Ausgaben erfassen und zum Jahresende den Gewinn direkt in die Einkommensteuererklärung übernehmen.
Zitat
* Was passiert, wenn man die Geldzugänge auf einem und die Abgänge auf einem anderen Konto hat, d.h. es ist nicht alles eindeutig auf einem Konto bei einer Bank nachvollziehbar!?Für eine eventuelle Prüfung durchs Finanzamt solltest du schon nachvollziehen können wo das Geld ab- bzw. eingegangen ist. Schreib dir einfach einen kurzen Vermerk auf die Rechnungen Bsp. bez. Spk 05.10.10, eing. VB (Volksbank) 07.10.10. Dann hast du auch in 5 Jahren noch einen guten Überblick.
Einfacher wäre natürlich die Einrichtung eines Geschäftskontos.
- Politkeraussagen, wie "Was kümmeren mich meine Aussagen von Gestern", sind auch direkt anwendbar. 
