naja, das Urteil betrifft ja nicht alle, die mit Werbung rumfahren. Also der Aufkleber vom Europa Park, solange der Europa Park nicht deiner Frau gehört, ist kein Problem. Gehört der Europa Park deiner Frau, dann zahlst du. Ich setze natürlich voraus, dass du, wenn dir der Europa Park gehören würde, nur Werbung auf deinen Dienstwagen bappst, für den zahlst du ja eh GEZ.
Ergo: Wir machen hier demnächst einen Autowerbungs-Tausch auf: Ich mache Werbung für Dich und Du für mich, da müssen die Gezler erst mal drauf kommen ;-)
Aber demnächst bekommt ihr ja die Haushaltsabgabe, ...
Dein Argument, wo kein Kläger da kein Richter, finde ich ja grundsätzlich ok, aber bei der Gez?
Aber ich wollte dem Posterstellen keinesfalls seine Idee madig machen. Die ist ja für ein regionales Portal durchaus eine Idee wert.