Autor Thema: Offene Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit  (Gelesen 2517 mal)

Offline wortakrobat

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Hallo zusammen,

ich suche dringend Hilfe auf einige für mich relevante Fragen.

Da ich gerade dabei bin mich nebenberuflich selbständig zu machen (angestrebt ist erstmals nur ein Projekt und ein Verdienst zw. 300 -600 euro). Habe ich hierzu noch ein paar Fragen bzw. Steuern, Abzügen und Versicherungen.

1. Fallen hier zusätzliche Beiträge für Sozial- oder Krankenversicherung an?

2. Wie erfolgt in diesem Bereich zw. 300 und 600 euro generell die Besteuerung?
Wird dies zum Bruttogehalt meines AG addiert und gemeinsam versteuert.?
Oder läuft dies getrennt mit der Versteuerung des Nebenverdienstes einmalig durch die Steuererklärung am Ende des Jahres. so dass im Monat nur der Lohn des Festgehaltes besteeurt wird...


Offline Texterela

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Re: Offene Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit
« Antwort #1 am: 18.12.2010, 16:00:15 »
Hallo

Ich sage gleich ich bin in der Hinsicht kein Experte, aber wenn du zusätzlich zum Haupteinkommen Geld verdienst, wird davon meines Wissens nach jeder Cent steuerlich/mit Sozialversicherung berücksichtigt. Freibeträge usw. liegen ja schon auf deinem Haupteinkommen. Verdienst du also 300 Euro musst du auf die kompletten 300 Euro Steuern zahlen und deine Sozialversicherungsbeiträge um den entsprechenden Satz erhöhen. Bis ins letzte Detail kann ich dir das nicht sagen, aber alles, was du verdienst, ist am Ende ein Einkommen. Deshalb gibt es nur einmal die Freigrenze bis 8000 Euro/Jahr (Steuer) und ~300 Euro/Monat (Versicherungen), nicht für jedes Einkommen extra.

Ich hoff du verstehst, was ich mein :)

Ach so, zu deiner zweiten Frage: Wenn du nebenberuflich was verdienst als Selbständiger, musst du ohnehin Gewerbe oder Freiberufler anmelden. Dabei musst du auch dein jährliches Einkommen schätzen und das Finanzamt sagt dir dann direkt, wie viel Steuern du vorerst zu zahlen hast. Wenn du unter 1.000 Euro im Monat verdienst, zahlst du glaube ich auch jährlich einmal Steuern, wenn du unter 4.000 im Monat liegst zahlst du einmal im Quartal und wenn du drüber liegst monatlich - keine Gewähr auf die exakten Zahlen. Am Jahresende machst du dann deine Steuererklärung machen und dann eben nachzahlen, wenn du zu viel verdient hast.
« Letzte Änderung: 18.12.2010, 16:02:26 von Texterela »
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Offline wortakrobat

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Re: Offene Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit
« Antwort #2 am: 18.12.2010, 16:24:21 »
Danke für deine Antwort. Das Thema verwirrt mich weil ich in einem anderen Forum die Info bekommen habe, dass die Versteuerung nur einmal mit der Steuererklärung erfolgt.


Offline Bella

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Re: Offene Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit
« Antwort #3 am: 18.12.2010, 17:59:47 »
Ich sage gleich ich bin in der Hinsicht kein Experte, aber wenn du zusätzlich zum Haupteinkommen Geld verdienst, wird davon meines Wissens nach jeder Cent steuerlich/mit Sozialversicherung berücksichtigt. Freibeträge usw. liegen ja schon auf deinem Haupteinkommen. Verdienst du also 300 Euro musst du auf die kompletten 300 Euro Steuern zahlen und deine Sozialversicherungsbeiträge um den entsprechenden Satz erhöhen.

wie kommst du denn auf das dünne Brett? In der Regel zahlt man bei einem Nebengewerbe keine zusätzlichen Beiträge für die Sozialversicherung. Und ich hatte wortakrobat so verstanden, dass es im um ein Nebengewerbe geht (vielleicht wegen seiner Formulierung nebenberuflich selbständig machen).
Ausnahmen gibt es, wenn man im Nebengewerbe mehr verdient als im Hauptberuf oder Angestellte hat und/oder es kein Nebengewerbe mehr ist, weil zu viele Stunden (Grenze liegt/lag bei 15 pro Woche) ... Aber das scheint mir hier ja (noch) nicht zuzutreffen. In dem Fall und überhaupt würde ich mich dann an die KK wenden. Das bezieht sich ausdrücklich auf die Sozialversicherung. Steuern ist ein anderes Thema.

@Wortakrobat:
hier ein Link dazu:
http://www.gruenderlexikon.de/nebengewerbe
Da gibt es auch einen Passus zum Thema Steuern (einmal im Jahr mit Steuererklärung bei Nebengewerbe). Das Gründerlexikon ist eine durchaus seriöse Quelle. Der Artikel ist zudem von 2010, dürfte also die aktuelle Rechtslage widerspiegeln. Was ich bis jetzt dort gelesen habe, war zudem meist sehr gut recherchiert. Guck dich doch da mal in Ruhe um.

Offline wortakrobat

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Re: Offene Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit
« Antwort #4 am: 18.12.2010, 20:02:06 »
Vielen Dank für Antwort und Link  :)

Habe gelesen, dass bei manchen eine vierteljährliche Vorauszahlung veranschlagt wird? Nach was richtet sich diese? Wen betrifft dies...gibts da Regeln?

Offline Texterela

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Re: Offene Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit
« Antwort #5 am: 19.12.2010, 11:24:25 »
Ich sag ja ich bin mir nicht 100% sicher aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenkassen auf Geld verzichten, nur weil es aus einem Nebengewerbe kommt und ich weiß nicht mehr wer es war, aber irgendwer meinte, dass er zu seinem Nebengewerbe auch noch Sozialversicherung zahlt. Nur ein paar Euro, aber er zahlt sie. Ja ich bin eine tolle Quelle, dass ich nicht mehr weiß wer und wo :)

Die vierteljährliche Vorauszahlung betrifft die Steuern. Du zahlst dann im März, Juni, September und Dezember jeweils für das ganze Vierteljahr deine Steuern. Wie hoch die sind, berechnet das Finanzamt auf Grund deiner Steuererklärung oder deiner Schätzungen. Ist die Steuerlast sehr niedrig, ist es alternativ zur vierteljährlichen Zahlung auch möglich, dass du einmal im Jahr zahlst. Ist sie hoch, kann es aber auch sein, dass du monatlich zahlen musst.
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Offline Peer Wandiger

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Re: Offene Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit
« Antwort #6 am: 20.12.2010, 12:50:26 »
Bei der IHK (PDF) gibt es gute Informationen zur Kranken- und Sozial-Versicherung bei nebenberuflicher Selbständigkeit.



Offline RHW

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Re: Offene Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit
« Antwort #7 am: 08.01.2011, 07:35:03 »
Hallo,

wer als Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, zahlt aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit keine Beiträge.

Quelle: § 226 Absatz 1 Nr. 4 SGB V  (Arbeitseinkommen ist das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit)

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__226.html

Wer eine Rente bezieht (auch Betriebs- oder Zusatzrente bzw. Direktversicherung), zahlt auch aus der nebenberuflichen Selbständigkeit Beiträge (Ausnahme: Einnahmen aus der Selbständigkeit unter 127 Euro).

Wer freiwilliges Mitglied bei der Krankenkasse ist, zahlt aus allen Einnahmen Beiträge: § 240 SGB V

Zur Abgrenzung, ob eine Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, sollte man immer die Krankenkasse kontaktieren, da es hierzu keine klare gesetzliche Aussage gibt und die Abgrenzungen sich teilweise auch ändern. Eine schriftliche Aussage der Krankenkasse kann später sehr hilfreich sein.

Gruß

RHW

 


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