Hallo meine Frage geht um folgendes,
wenn ich etwas kaufe z.b. im Internet und kann nur nachweisen, dass ich dafür diesen Betrag bezahlt habe, und dies auch auf dem Kontoauszug als Abbuchung und auch schriftlich habe, es aber keine richtige Rechnung ist, darf ich dies dann trotzdem wieder verkaufen, bzw. als Einkauf in meine Buchhaltung machen?