Autor Thema: Die 50.000 € Grenze  (Gelesen 546 mal)

Offline Checker1903

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Die 50.000 € Grenze
« am: 27.01.2012, 09:07:39 »
Einen schönen Guten Tag ich habe gleich 2 Fragen, ich habe zwar schon oft darüber gelesen aber es kam sehr oft vor, dass mich manche Aussagen verwirrt haben bzw. unterschiedliche Aussagen vermittelt wurden.

zu mir,...ich bin nebenberuflich selbstständiger Händler bei Ebay und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.

Frage 1:

Ich bin im ersten Jahr schon knapp an der Grenze zu den 17.500 €, so wie man überall liest ist es auch ok wenn man dann im zweiten Jahr unter 50.000 € bleibt. Was aber ist, wenn man z.b. im ersten Jahr 17.000 € Umsatz hat, im zweiten Jahr 30.000 € und im dritten Jahr 40.000 € Bleibt man dann Kleinunternehmer wenn man Jahr für Jahr unter dem 50.000 € bleibt oder wie funktioniert das?

Frage 2:

Was genau will das Finanzamt bei meiner Erklärung alles von meiner Selbstständigkeit an Zahlen bzw. an Beweisen (Rechnungen) haben?

Natürlich habe ich alle Rechnungen vom Einkauf in einem Ordner und alle Rechnungen der Verkäufe als PDF gespeichert. Darüberhinaus habe ich eine Exceltabelle die Ausgaben und Einnahmen gegenüberstellt und am Ende jeweils die Summe von Ausgaben, Einnahmen und Gewinn anzeigt.

So wie ich oft gelesen habe muss man ihnen nur Gewinn und Umsatz miteilen und fertig, ist das richtig so?

Vielen Dank für eure Antworten ;-)

Offline Texterela

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #1 am: 27.01.2012, 11:09:50 »
Hallo

Das ist ganz einfach:

Frage 1:

Streich dir erstmal die 50.000 Euro aus dem Kopf. Du bist so lange Kleinunternehmer, wie du im Jahr maximal 17.500 Euro verdienst. Hast du 2011 17.000 Euro verdient, bist du 2012 auch noch Kleinunternehmer. Verdienst du dann 2012 20.000 Euro, bist du ab dem 1.1.2013 kein Kleinunternehmer mehr und Umsatzsteuerpflichtig.

Die 50.000 Euro greifen nur dann, wenn du IM JAHR diesen Betrag überschreitest. Dann bist du nämlich nicht erst ab dem 1.1. Umsatzsteuerpflichtig, sondern ab sofort. Wenn sich dein Einkommen nach und nach steigert, wirst du eh zum normalen Unternehmer, ehe du die 50.000 Euro erreicht hast, insofern kannst du die Zahl beiseite schieben.

Frage 2
Das Finanzamt will alles, und zwar schön unökologisch in Papierform. Du musst im Grunde alles belegen, was du angibst, also:
Rechnungen, die du verschickst
Rechnungen, die du bekommst und durch die dein Einkommen sinkt (Ausgaben fürs Büro, Ausbildung, etc.)
Für manche Sachen gibt es auch pauschale Werte, die du nicht belegen musst, aber grundsätzlich gilt auch bei der Steuererklärung: Keine Buchung ohne Beleg.
Viel Spaß beim Ausdrucken :)

Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wo die einzelnen Posten noch mal aufgeführt sind, musst du auch abgeben. Dafür kannst du dann einfach deine Excel-Tabelle ausdrucken. In der Regel wird die EÜR sogar gekürzt abgegeben, so dass du nur schreibst:
Einnahmen: x Euro
Werbung: x Euro
Personalkosten: x Euro

Und nicht jedes einzelne Detail.
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Offline Stroem

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #2 am: 27.01.2012, 13:23:16 »
Möglicherweise ist der Beitrag meines Vorredners/Vorschreibers(?) etwas missverständlich. Das Finanzamt möchte alles stimmt zwar, aber nur auf Nachfrage. Also bitte nicht die ganze Buchhaltung mit der Steuererklärung an das Finanzamt schicken. Die Unterlagen müssen nur bei einer Betriebsprüfung vorliegen oder wenn das Finanzamt konkret zu einem Sachverhalt (z.B. PKW Kauf mit hohem Vorsteuerabzug) nachfragt.
Ansonsten sind die vollständigen Unterlagen und zwar am besten in Papierform bei dir gut aufgehoben.
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Offline Texterela

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #3 am: 27.01.2012, 20:42:54 »
Also wenn ich bei der Steuererklärung mal einen Beleg vergessen habe, gab es immer sofort einen Brief mit der Aufforderung, den zuzusenden oder den Posten näher zu erklären. Aber vielleicht sehen die Sachbearbeiter das ja unterschiedlich. Ich schick mit meiner Steuererklärung jedenfalls immer alles hin was irgendwie relevant ist, mir hat noch kein Sachbearbeiter gesagt ich soll das unterlassen :)

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Offline FranziskaBdot

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #4 am: 27.01.2012, 23:54:57 »
Von mir hat noch kein FA jemals irgendeinen Beleg verlangt. Ich schicke immer nur die Formulare hin.

Offline Checker1903

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #5 am: 28.01.2012, 22:27:27 »
Vielen Dank erstmal für die ausführlichen Antworten.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich bei der Steuererklärung erst mal nur die 3 Werte: Einkauf, Verkauf, und Gewinn mitteilen muss, und nur auf Nachfrage dann alles im Detail?

Im Moment ist es "leider" schon so, dass ich ab und zu meinen Shop auf abwesend setzen muss damit ich nicht so viel verkaufe, sprich damit ich nicht über die 17.500 € komme.

Wenn ich jetzt bewusst mehr verkaufe und kein Kleinunternehmer mehr bin, ändert sich dann meine Steuerklasse in meinen Hauptberuf? Das wäre ja je nach dem wieder negativ da ich weniger Netto vom Hauptberuf habe oder ändert sich die Steuerklasse nur wenn ich mein Gewerbe komplett als einziger Beruf ausübe?

Danke nochmal für eure Antworten

Offline peleq

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #6 am: 28.01.2012, 22:48:03 »
Ich kann dir fachlich leider nicht weiterhelfen - aber:

Wenn du schon bei solchen Beträgen angekommen bist, würde es sicher lohnen einen Steuerberater aufzusuchen

Offline Checker1903

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #7 am: 28.01.2012, 23:14:14 »
ich habe schon einer aber es wäre schön wenn ich es hier erfahren könnte, da ich ihn nicht ständig wegen Kleinigkeiten anrufen möchte und ein bisschen Grundwissen vorab ist ja nicht so schlecht :-)

Offline Texterela

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #8 am: 29.01.2012, 17:43:36 »
Deine Steuerklasse als Angestellter ist absolut unabhängig von deinem Steuersatz als Selbständiger. Nur die Steuerfreibeträge und alles andere werden dann schon bei deinem "Hauptberuf" berücksichtigt. Darum empfinden viele ihren Zweitjob nicht zu unrecht als teuer. Aber wie peleq schon sagte: Das solltest du einen Steuerberater fragen. Wenn du so viel verdienst, ist eine höhere Steuerlast angesichts höherer Einkünfte doch sicher zu verschmerzen :)
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Offline Checker1903

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #9 am: 30.01.2012, 09:55:24 »
Ich hab mal von einem Bekannten etwas mit bekommen. Es ging um einen Freund der einen normalen Job hat, aber eine eigene Disco betreibt, und anscheinend würde er wegen der Steuerklasse vom Hauptjob sehr wenig bekommen.

Offline Bella

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #10 am: 30.01.2012, 13:20:32 »
Hörensagen von Hörensagen? Super Quelle.

Deine Lohnsteuerklasse richtet sich nicht nach deinem Einkommen. Ich wäre zum Beispiel immer Lohnsteuerklasse I egal ob nicht nun 1000 Euro oder 100.000 Euro verdiene. Außer ich würde heiraten oder mir Kinder zulegen etc., dann würde sich meine Steuerklasse ändern.

Anders sieht es mit dem Steuersatz aus.

Verdiene ich im Hauptjob nur 1000 Euro und zahle deswegen (fiktiv) nur 15 Prozent Steuern, weil es eben so wenig ist, kann ein selbständiger Nebenjob und die gesamte Versteuerung des Einkommens eben dazu führen, dass mir insgesamt halt 30 Prozent abgezogen werden und das eben auch vom Unselbständigen Einkommen.

Aber ganz ehrlich: Du hast da den völlig falschen Ansatz. Ich drück es mal so aus: Ich würde ja sehr gerne eine Million Euro Steuern zahlen, am liebste monatlich, das hieße nämlich, dass ich ein entsprechend hohes Einkommen hätte.

Offline Checker1903

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Re: Die 50.000 € Grenze
« Antwort #11 am: 31.01.2012, 09:17:29 »
Also der zu versteuernde Betrag ist immer Nebenjob und Hauptjob zusammen?

Wird mir das dann in Form von Nachzahlung berechnet? Also sprich ich bekomme von meinem normalen Arbeitgeber trotzdem das gleichen Netto-Gehalt wie sonst auch?

Ich habe nämlich keine Lust das mein Arbeitgeber weis, dass ich im Nebenjob nur 200 Euro weniger Netto habe als bei Ihm.... :-) oder bekommt er das durch irgendetwas mit?

 

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