Hallo
Das ist ganz einfach:
Frage 1:
Streich dir erstmal die 50.000 Euro aus dem Kopf. Du bist so lange Kleinunternehmer, wie du im Jahr maximal 17.500 Euro verdienst. Hast du 2011 17.000 Euro verdient, bist du 2012 auch noch Kleinunternehmer. Verdienst du dann 2012 20.000 Euro, bist du ab dem 1.1.2013 kein Kleinunternehmer mehr und Umsatzsteuerpflichtig.
Die 50.000 Euro greifen nur dann, wenn du IM JAHR diesen Betrag überschreitest. Dann bist du nämlich nicht erst ab dem 1.1. Umsatzsteuerpflichtig, sondern ab sofort. Wenn sich dein Einkommen nach und nach steigert, wirst du eh zum normalen Unternehmer, ehe du die 50.000 Euro erreicht hast, insofern kannst du die Zahl beiseite schieben.
Frage 2
Das Finanzamt will alles, und zwar schön unökologisch in Papierform. Du musst im Grunde alles belegen, was du angibst, also:
Rechnungen, die du verschickst
Rechnungen, die du bekommst und durch die dein Einkommen sinkt (Ausgaben fürs Büro, Ausbildung, etc.)
Für manche Sachen gibt es auch pauschale Werte, die du nicht belegen musst, aber grundsätzlich gilt auch bei der Steuererklärung: Keine Buchung ohne Beleg.
Viel Spaß beim Ausdrucken

Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wo die einzelnen Posten noch mal aufgeführt sind, musst du auch abgeben. Dafür kannst du dann einfach deine Excel-Tabelle ausdrucken. In der Regel wird die EÜR sogar gekürzt abgegeben, so dass du nur schreibst:
Einnahmen: x Euro
Werbung: x Euro
Personalkosten: x Euro
Und nicht jedes einzelne Detail.