nein, Computerspiele (u.ä.) fallen unters Urheberrecht. Zumindest wenn man sie als Software definiert. Nur weil du das Spiel selbst besitzt, besitz du noch lange nicht das Verwertungsrecht an den Bildern.
eine Ausnahme könnte es geben, wenn du es als Zitat verwendest. Z.B. du knackst den Highscore in einem Spiel und dokumentierst das mit einem Beweisfoto. Das könnte als Zitat durchgehen. Beachte bitte den Konjunktiv!
Filme fallen auch unters Urheberrecht (bevor du fragst).
Fußball ist schon lustiger, das fällt m.e. nicht unters Urheberrecht (§2). Zumindest nicht die Bilder (Kommentare etc. dann wohl eher, aber das würde dich ja bei einem Standbild nicht interessieren). Dafür gibt es dann im Urheberrecht einen Passus über "Laufbilder": Paragraph 95 UrhG und der verweist auf §94 und da steht klipp und klar drinnen: Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung...
Damit würde ich deine Frage nach den Sportveranstaltungen mit einem klaren Nein beantworten. Wobei das lustige bei Rechtsfragen ist: Wenn du lange genug suchst, findest du mit Sicherheit auch jemand, der dir das mit Ja beantworten würde ... aber da brauchst du schon sehr viel Geld für den Weg durch die Instanzen und das ganze mit höchst ungewissen Ausgang.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung sondern meine Interpretation des UrhG.