Autor Thema: UG - Stammkapital und nun?  (Gelesen 2615 mal)

Offline KG

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Re: UG - Stammkapital und nun?
« Antwort #15 am: 21.02.2012, 23:00:27 »
Hallo,

Wir haben vor einiger Zeit eine UG gegründet, die bisher keinen Umsatz macht. Nun möchten wir den Grossteil des Stammkapitals (mehr als 50%) für eine Anschaffung für die Firma ausgeben.
Inwieweit ist das so ok bzw. geschickt?
Bei einer GmbH ist es ja wohl so, dass wenn man mehr als 50% des Stammkapitals ausgibt man als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gilt. Ist das bei einer UG auch so? Falls ja, habe ich die Pflicht dieses irgendwo zu melden?

Und noch eine andere Frage:
Später wollen wir die UG einmal in eine GmbH umwandeln (und zwar bevor Umsatz zu erwarten ist). Dazu müssten wir also das Stammkapital welches wir für die UG eingelegt haben (eingetragenes Stammkapital: 2000) auf 25.000 aufstocken. Wenn nun aber nur noch 1000 von diesem Stammkapital auf unserem Firmenkonto sind, müssen wir dann 24.000 einbringen oder reichen 23.000?

Vielen Dank schonmal für jegliche Antworten!!!

Gruss

KG

Offline daniel5959

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Re: UG - Stammkapital und nun?
« Antwort #16 am: 21.02.2012, 23:08:23 »
Hallo,

mal hier lesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Stammkapital

Zitat
Tatsächlich kann das eingezahlte Kapital nach notarieller Prüfung für Ausgaben der Gesellschaft im Rahmen des Unternehmenszweckes verwendet werden. Unzulässig ist nur die Rückführung an die Gesellschafter.

und am Besten einen Steuerberater fragen.

Anmerkung: Ich selber bin kein Steuerberater.

Daniel :)
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Offline AndreM

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Re: UG - Stammkapital und nun?
« Antwort #17 am: 22.02.2012, 12:54:37 »
Hallo,

mal hier lesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Stammkapital

Zitat
Tatsächlich kann das eingezahlte Kapital nach notarieller Prüfung für Ausgaben der Gesellschaft im Rahmen des Unternehmenszweckes verwendet werden. Unzulässig ist nur die Rückführung an die Gesellschafter.

und am Besten einen Steuerberater fragen.

Anmerkung: Ich selber bin kein Steuerberater.

Daniel :)

Das Zitat stimmt zwar bezieht sich auf den GmbH Teil des GMBH Gesetzs, die UG hat bis zum erreichen des Stammkapital immer das bestreben eine Gmbh zu werden oder eine UG mit einer Stammeinlage von 25.000 Euro. Anders als bei der GmbH darf das Stammkapital der UG nicht ausgegeben werden und muss als Bareinlage zur Verfügung stehen. Bei erreichen des betrages von 25000 Euro darf das Geld für Gegenstände ausgegeben werden.  Bei der Gründung einer GmbH dagegen können die Stammeinlagen auch Gegenstände sein.

Offline woody

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Re: UG - Stammkapital und nun?
« Antwort #18 am: 18.04.2012, 19:52:27 »
Ich würde dir dringend empfehlen das Gewerbe bereits anzumelden bevor du den ersten Handschlag machst. Und wenn es nur als Nebengewerbe ist. Du kannst es jederzeit ändern und du kannst bereits ab dem ersten Tag beispielsweise deine ausgegebene Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Offline Superior

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Re: UG - Stammkapital und nun?
« Antwort #19 am: 03.05.2012, 21:00:35 »
Wichtig ist, dass das Stammkapital zuerst ordnungsgemäß eingezahlt wird und in der Eröffnungsbilanz verbucht wird. Anschließend können damit Rechnungen beglichen werden. Für weitere Einzahlungen gibt es zwei Möglichkeiten: Gesellschafterdarlehen (muss aber marktüblich verzinst werden) oder Kapitalerhöhung (muss wieder über Notar und HR laufen; kostet Gebühren). Hope that helps
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Offline Harry

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Re: UG - Stammkapital und nun?
« Antwort #20 am: 12.05.2012, 11:15:45 »
Da hier einige schon eine UG gegründet haben würde mich das Thema Buchhaltung und Jahresabschluss interessieren. Der Hintergrund ist, dass ich plane eine UG für das Impressum meiner Webseiten zu gründen. Der rechtliche Eigentümer meiner Domains soll also eine juristische Person werden. Die Buchhaltung und den Jahresabschluss könnte ich selbst machen, da hier kein grosser Aufwand entsteht.

Mich würde interessieren ob es irgendwo eine Vorschrift gibt, dass bei einer kleinen Gesellschaft, der Jahresabschluss durch einen Steuerberater und oder Wirtschaftsprüfer gemacht, bzw. testiert werden muss?

Falls jemand eine Antwort weiss vielen Dank im Voraus.

Gruss

Harry

 


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