Hey Fritz,
Vielleicht wäre es doch am Anfang einfacher eine GbR zu gründen, auch aus Sicht des ganzen Papierkrams...
Wenn Du allein gründest, kannst Du keine GbR gründen- die gibt es per Definition erst ab 2 Personen. Das Gegenstück für einen Menschen ist da sogenannte Einzelunternehmen. Das Kostet einmalig ca. 27 EUR für den Gewerbeschein, weil der Onlineshop ene Gewerbliche Tätigkeit ist. Einfach beim lokalen Ordnungsamt den Gewerbescheint beantragen und fertig ist Dein Einzelunternehmen.
Tatsächlich reduziert das gegenüber der UG den bürokratischen Aufwand ein wenig. Um eine monatliche Umsatzsteuer Voranmeldung kommst Du jedoch auch als Einzelunternehmer nicht drumherum, es sei denn Du teilst dem Finanzamt mit, dass Du unter ca. 17.000 EUR Umsatz erwartest. Dann stufen sie Dich als Kleinunternehmer ein. Das gleiche kannst Du übrigens auch für Deine UG machen. Ich hab' selbst eine GmbH, die Kleinunternehmer ist (nur jährlicher Papierkrams) und eine GmbH & Co KG mit monatlicher Ust. Anmeldung ...
Ich möchte eh nur einen Onlineshop mit Dropshipping betreiben und da gehe ich ja keine hohen finanziellen Risiken ein zumal im ersten halben Jahr sowieso nicht viel passieren wird.
Jetzt bini ich aber neugierig: Willst Du verraten, womit Du handeln willst? Oder ist das noch geheim?
Wenn Du keine besonderen Risiken hast, oder sich alle wesentlichen Risiken versichern lassen, empfehle ich Dir als Einzelunternehmer zu starten. Habe ich vor 1,5 Jahren auch gemacht und war auch im Nachhinein eine gute Sache. Du kannst Dich übrigens für ca. 80 EUR freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Damit wird aus dem Einzelunternehmen (bei dem Du, analog zur GbR immer Deinen eigenen Namen nennen musst) ein sogenannter eingetragener Kaufmann. Dann darfst Du als "Phantasie Firmenname e.K." oder auch als "Phantasie Firmenname Kfm." firmieren.
Wie funktioniert denn eine Umfirmierung? Quasi von der GbR zur UG oder gar GmbH?
Für den einen Spezialfall, dass Dein Einzelunternehmen im Handelsregister steht (also Du eigentragener Kaufmann bist) und eine GmbH gründen willst, gibt es spezielle vereinfachte Umwandlungsregelungen.
In allen anderen Fällen ist die Umwandlung aber auch sehr einfach: Genau genommen ist nämlich keine Umwandlung möglich, sondern Du gründest Deine UG/GmbH neu und bringst dann Dein Betriebsvermögen (z.B. Domains, Shopsystem, Kundendatenbank etc.) dort ein. Das ist unproblematisch, weil Du über das pro Forma Stammkapital der UG hinaus jederzeit weitere Einlagen machen darfst.
Freudige Grüße!
Timon