Achtung keine Rechtsberatung nur eigene Erfahrungen!
Rückwirkend ist möglich. Es gibt sogar Leute, die warten erstmal ab, bis das Finanzamt sich selbst meldet und zahlen erst dann rückwirkend die Steuern. Soweit ich weiss, kann das Finanzamt dies aber noch 4 Jahre rückwirkend einfordern, wenn man dann nichts zur Seite gepackt hast, siehts schwarz aus. Aber wer auf Risiko steht, kanns ja versuchen...
Das mit dem Nebenerwerb und Kleinunternehmerregelung ist richtig wenn du weniger als 17.500 pro Jahr generierst.
Den bishererziehleten Umsatz vom Jahr gibts du dann in deiner Steuererklärung an. Fertig.
Soweit ich weiss reichen da die Online-Ausdrucke, die Amazon etc. anbieten. Ansonsten stellst denen ne fiktive Rechnung aus, an sie adressiert, brauchst aber nicht abschicken, da sie es eh nicht gebrauchen. Aber da deine Rechnung und das Geld auf deinem Konto identisch sind, ist dem Finanzamt also klar, wo das Geld herkam und wie es versteuert wurd/wird.