Jepp ich will das nur nochmal bestätigen. Wenn du für andere Blogs schreibst, ist das zwar freiberuflich, aber Werbeplätze vermieten ist eindeutig gewerblich. Solltest du einmal in den Umsatzsteuerbereich kommen, kannst du natürlich über eine Aufteilung nachdenken. Freiberufler haben nur 7% Umsatzsteuer und können in die Künstlersozialkasse (allerdings weiss ich nicht, wie hoch dafür der gewerbliche Anteil sein darf). Fürs erste ist es so, wie du es machst, aber okay.