Autor Thema: Einige Fragen zu Kleingewerbe Anmeldung, die offen blieben  (Gelesen 738 mal)

Offline Soho

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Hallo und guten Morgen,
seit längerer Zeit bin ich am überlegen Gewerbe anzumelden und hatte mich darüber schon schlau gemacht. Ich muss aber feststellen, dass es keine Seite gibt, die alle Fragen, die sich einem Neuling stellen, beantwortet werden oder die Aussagen sich unterscheiden. Daher wollte ich hier nochmal einige meiner Fragen aufführen, die mir Google nicht ganz beantworten konnte:

1. Soweit ich weiß muss ich im Ortsamt ein normales Gewerbe anmelden und später kommt dann ein Schreiben, in dem ich mich für die Kleinunternehmer Regelungen entscheiden muss, richtig?

2. Kleingewerbe = Selbständigkeit neben dem Hauptberuf?

3. Zur Gründung werden ja erst einmal die Gewerbegebühren fällig und später muss auch eine IHK Gebühr gezahlt werden. Solange das geschätzte Einkommen aber unter 5xxx Euro liegt, muss diese aber nicht gezahlt werden. Zählt da auch mein Hauptberufliches Gehalt zu?

4. Kann ich mich auch zu einem späteren Zeitpunkt im Handelsregister eintragen lassen?

5. Bei der Anmeldung muss ja auch der Gewerbezweck angegeben werden. Wie ich gelesen habe ist es empfehlenswert "Internetdienstleistungen" anzugeben, um alles mögliche im Internet anbieten zu können. Einige städtische Behörden sollen damit aber ein Problem haben. Ich weiß nicht, wie es bei mir der Fall ist. Nun wollte ich mich nicht auf irgendwas festlegen, da ich erst einmal mit Adsense und Affiliate etwas verdienen möchte und nebenbei vielleicht auch noch die ein oder andere Dienstleistung ausprobieren möchte. Wie lässt sich das am Besten lösen?

6.1. Für die Einnahmen-Überschuss Rechnung sind Belege notwendig. Adsense und Affiliate Netzwerke schicken aber glaube ich keine Rechnungen, kann das sein? Wie läuft das denn bei solchen Internet Geschichten ab?

6.2. Die Einnahmen-Überschuss Rechnung muss ja jährlich zum Finanzamt geschickt werden. Auf einer Seite hatte ich gelesen, dass diese Rechnung zusammen mit der Steuererklärung verschickt wird. Mein Arbeitgeber macht aber für mich die Steuererklärung mit. Ist das ein Problem?



Das wären alle offenen Fragen. :D Würde mich sehr über eure Antworten freuen.


Gruß und einen schönen Sonntag, auch wenn das Wetter nicht so gut ist.

Offline Texterela

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Re: Einige Fragen zu Kleingewerbe Anmeldung, die offen blieben
« Antwort #1 am: 06.11.2011, 10:53:56 »
Hi

Also...

1. Ich glaube, du kannst da direkt angeben, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Eventuell musst du aber auch noch mal gesondert eine Anmeldung beim Finanzamt ausfüllen, in der du das angibst.

2. Kleingewerbe ist nicht unbedingt ein Nebenjob. Kleingewerbe definiert sich dadurch, dass du weniger als 17.500 Euro zu erwartenden Umsatz im Jahr hast und deshalb keine Umsatzsteuer ausweist.

3. Ab wann du bei der IHK etwas zahlen musst, weiss ich leider nicht. Hier ist aber nur dein Gewerbe relevant, nicht dein eigentliches Einkommen.

4. Je nach Gewerbeform musst du dich gar nicht eintragen

5. Besprich das am besten mit dem Sachbearbeiter. Erklär ihm, was du machen willst, dann findet ihr die richtige Beschreibung. Im Zweifelsfall wird eben alles einzeln aufgelistet. Ich tendiere in deinem Fall zur Beschreibung "Werbung und Internetdienstleistungen"

6.1 Du bekommst auch bei Adsense und Affiliate Belege für deine Gutschriften

6.2 Wieso macht dein Arbeitgeber die Steuererklärung? Kennt er alle deine Ausgaben? Du meinst sicher nur, dass er sich um die Lohnsteuer kümmert? Sollte er tatsächlich deine jährliche Steuererklärung machen (warum auch immer) würde ich mit ihm klären, dass er das nicht mehr macht, weil du für dein Gewerbe ohnehin eine machen musst.
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Offline Soho

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Re: Einige Fragen zu Kleingewerbe Anmeldung, die offen blieben
« Antwort #2 am: 06.11.2011, 13:51:07 »
Hi Texterela,

2. Stimmt, ganz vergessen

4. Ein Muss ist es nicht aber bietet ja einige Vorteile

6.2. Genau, das ist ja die Lohnsteuer.  ;D

 


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