Ich hab vor kurzem auch ein "Kleinunternehmen" gegründet. Bei der Gewerbeanmeldung spielt das keine Rolle, ein Gewerbe muss man in beiden Fällen ganz normal anmelden. Die Regel zur Kleinunternehmung kommt dann beim Finanzamt zum Tragen, da man dort bei dem Fragebogen den zu erwartenden Gewinn angeben kann inkl. eine Angabe ob Kleinunternehmung gewünscht ist.
Ich hab nach ca 8 Wochen beim Finanzamt angerufen und meine Steuernummer erfragt, weil ich dringend die Rechnungen schreiben musste (kommt sonst ein bisschen unprofessionell). Die hat sich von meiner davorigen Steuernummer unterschieden. Allerdings bin ich in den letzten 2 Jahren mehrfach umgezogen, u.a. in andere Bundesländer. Denke daher unterscheidet sich die Steuernummer von meiner alten Nummer.
Allerdings kann man schon direkt nach der Gewerbeanmeldung loslegen. Mir wurde gesagt, dass man trotzdem Rechnungen schreiben kann, aber darauf anmerken muss, dass das nur eine vorläufige Rechnung ist und die richtige Rechnung mit der Steuernummer nachgetragen wird. Allerdings war mir das Vorgehen arg suspekt (auch wenn es rechtlich einwandfrei sein sollte), da ich meinen Kunden eine richtige Rechnung geben will und keine vorläufige Rechnung.
Den "Firmennamen" (man hat als Kleinunternehmer keine Firma) hab ich bei dem Fragebogen des Finanzamtes eingetragen. Bei der Gewerbeanmeldung ging das soweit ich mich erinnere nicht.