Autor Thema: Angabe des Firmennamens  (Gelesen 2694 mal)

Offline daflo80

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Angabe des Firmennamens
« am: 30.05.2011, 15:57:18 »
Moin zusammen,
ich hab nun endlich den Sprung ins "kalte Wasser" gewagt und bei der "Gemeinde" die Anmeldung als Kleinunternehmer in die Wege geleitet.
Allerdings wurde ich da nur nach dem Geschäftsbeginn, dem Tätigkeitsfeld und dem Perso gefragt, Wohnort usw....jedoch gar nicht nach dem "Firmennamen".....

Dumme Frage - aber wird das erst in den Dokumenten des Finanzamts erfragt oder wann oder wo kommt dieser "Step" ???

Offline Manuel

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #1 am: 30.05.2011, 16:11:33 »
Den Firmennamen gibst du meines Wissens nur dann an wenn du eine Gewerbeanmeldung ausfüllst.
Ich glaube das ist doch noch etwas anderes als ein Kleinstunternehmer.

Offline Spyker

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #2 am: 30.05.2011, 17:06:32 »
Für ein "Kleingewerbe" füllt man ja auch die "Gewerbeanmeldung" aus. Jedoch ist man halt keine juristische Person im Sinne eine Firma (GmbH oder Aktiengestützt etc.). Als Kleingewebetreibender tritt man immer mit seinem Namen auf, welches natürlich gerne durch ein Pseudonym geschmückt werden kann. Dieses Pseudonym hat jedoch keinen Stellenwert und auf Rechnungen, Angeboten und anderen Schriftverkehr muss immer dein Name stehen.

Achtung: Ich bin kein Anwalt ;)

Grüße,
Tim
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Offline daflo80

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #3 am: 30.05.2011, 18:26:56 »
Das mit dem vollen Namen wusste ich - allerdings war ich der Meinung ich könnte "Schmückendes Beiwerk" ebenso "offiziell", sprich direkt bei der Anmeldung, angeben....

Offline Peer Wandiger

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #4 am: 31.05.2011, 07:23:42 »
Du kannst einen fiktiven "Firmennamen" verwenden, muss aber auf allen Unterlagen (Rechnungen etc.) zusätzlich deinen Vor- und Nachnamen angeben.

Alleine der "Firmenname" geht nicht.

Offline daflo80

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #5 am: 31.05.2011, 10:37:05 »
O.k., danke für die Antwort Peer.

Jetzt hab ich noch eine weitere Frage dazu....da ich vom Finanzamt usw. noch nichts bekommen habe...also Erfassungsbogen usw....Steuernummer etc. kann ich die derzeit ja noch schlecht "ausweisen" im Impressum.Geschäftsbeginn hab ich jedoch das Datum angegeben der Anmeldung bei der Gemeinde.
Kann ich, rechtlich auf der sicheren Seite, derzeit dann schon voll "handeln"....evtl. auch mit einer Angabe im Impressum á la "Steuernummer im Zulauf" oder sowas?

Offline Peer Wandiger

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #6 am: 31.05.2011, 11:01:37 »
Meiner Meinung nach kannst du da schon voll handeln und z.B. Rechnungen schreiben. Allerdings kannst du dann keine Steuernummer auf der Rechnung angeben und der Kunde kann die Vorsteuer nicht ziehen, was ihm nicht gefallen wird.

Mit Rechnungen würde ich also warten, bis du eine Steuernummer hast.

Ins Impressum muss meines Wissen gar keine Steuernummer. Nur die Umsatzsteuer-ID, wenn du eine hast.

Wenn (noch) nicht, dann musst (kannst) du sie auch nicht angeben.

Insofern kannst du ganz normal loslegen. Nur mit Rechnungen legen würde ich warten, bis die Steuernummer da ist.

Offline daflo80

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #7 am: 31.05.2011, 11:23:02 »
UST-ID hab ich logischerweise auch noch keine....ich hatte erst am 24.05.2011 die Anmeldung an der Gemeinde gemacht, und da gabs ausser ner Quittung für die Gebühr noch gar nichts  ;D

Berechnen tu ich sowieso vorerst ohne Steuer - da Kleinunternehmer...erstmal schauen wie es anläuft....

Aber danke für die schnelle Antwort.

Offline Spyker

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #8 am: 31.05.2011, 13:36:52 »
Meiner Meinung nach kannst du da schon voll handeln und z.B. Rechnungen schreiben. Allerdings kannst du dann keine Steuernummer auf der Rechnung angeben und der Kunde kann die Vorsteuer nicht ziehen, was ihm nicht gefallen wird.

Achtung... wie daflo80 schon gesagt, wird als Kleingewerbetreibender keine Umsatzsteuer ausgewiesen, weshalb auch das andere Unternehmen nicht Vorsteuer abziehen kann.

Soweit ich das Überblicken kann, bekommst du aber keine extra Steuernummer. Ich glaube meine hat sich gar nicht geändert als ich ein Gewerbe angemeldet haben. <- nicht ganz sicher ;)
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Offline Peer Wandiger

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #9 am: 31.05.2011, 14:15:09 »
Auch ein Kleinunternehmer bekommt eine Steuernummer und muss diese auf Rechnungen angeben.

Aber natürlich kann ein Kleinunternehmer in keinem Fall UmsatzSteuer ausweisen. Insofern ist es egal.

Offline Sol

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #10 am: 01.06.2011, 09:35:12 »
Ich hab vor kurzem auch ein "Kleinunternehmen" gegründet. Bei der Gewerbeanmeldung spielt das keine Rolle, ein Gewerbe muss man in beiden Fällen ganz normal anmelden. Die Regel zur Kleinunternehmung kommt dann beim Finanzamt zum Tragen, da man dort bei dem Fragebogen den zu erwartenden Gewinn angeben kann inkl. eine Angabe ob Kleinunternehmung gewünscht ist.

Ich hab nach ca 8 Wochen beim Finanzamt angerufen und meine Steuernummer erfragt, weil ich dringend die Rechnungen schreiben musste (kommt sonst ein bisschen unprofessionell). Die hat sich von meiner davorigen Steuernummer unterschieden. Allerdings bin ich in den letzten 2 Jahren mehrfach umgezogen, u.a. in andere Bundesländer. Denke daher unterscheidet sich die Steuernummer von meiner alten Nummer.

Allerdings kann man schon direkt nach der Gewerbeanmeldung loslegen. Mir wurde gesagt, dass man trotzdem Rechnungen schreiben kann, aber darauf anmerken muss, dass das nur eine vorläufige Rechnung ist und die richtige Rechnung mit der Steuernummer nachgetragen wird. Allerdings war mir das Vorgehen arg suspekt (auch wenn es rechtlich einwandfrei sein sollte), da ich meinen Kunden eine richtige Rechnung geben will und keine vorläufige Rechnung.

Den "Firmennamen" (man hat als Kleinunternehmer keine Firma) hab ich bei dem Fragebogen des Finanzamtes eingetragen. Bei der Gewerbeanmeldung ging das soweit ich mich erinnere nicht.

Offline daflo80

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #11 am: 01.06.2011, 14:58:58 »
Das ist jetzt ne interessante Info...du hast vorab die Steuer-Nummer telefonisch erfragen können?Geht das allgemein oder hattest du "Beziehungen"... ;-)   
Vor allem würde mich dann auch interessieren ab wann man das könnte, wenn diese Option jedem offen steht.

Hm, weil ich sitz daheim auf Kohlen und warte täglich allein schon auf den Erfassungsbogen vom Finanzamt (Steuernummer bekommt mal ja denke ich auch erst als "Antwort" auf diesen Erfassungsbogen, oder?Oder liegt die diesem Schreiben bereits bei?)
Ich wollte auch nicht unprofessionell wirken und nachträglich nochmal Rechnungen schicken oder irgendwo vermerken das ich noch auf die Steuernummer etc. "warte"...

Aber wenn ich da allein schon was von 8 Wochen höre wird mir schlecht.....mir brennt der Tatendrang schon unter den Nägeln.
« Letzte Änderung: 01.06.2011, 15:32:35 von daflo80 »

Offline Andreas von Studnitz

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #12 am: 01.06.2011, 20:12:53 »
An deiner Stelle würde ich nicht darauf warten, dass irgendwann der Fragebogen zu dir kommt, sondern ihn einfach direkt unaufgefordert ausfüllen. Ich habe das vor zwei Jahren so gemacht.
Den Fragebogen konnte ich mir von den Webseiten meines Finanzamts runterladen (Google-Suche nach "fragebogen steuerliche erfassung aachen"), wenn nicht, einfach mal beim Finanzamt anrufen.
Bei mir gibt es allerdings den Unterschied, dass ich Freiberufler bin und kein Gewerbe habe - ich weiß nicht, ob das dabei einen Unterschied macht. Aber auch das wird das Finanzamt dir beantworten können.

Offline daflo80

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #13 am: 05.06.2011, 08:41:03 »
Ah...dann werd ich das gleich mal googeln.
Danke für den Tip.

Offline Timon.Schroeter

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Re: Angabe des Firmennamens
« Antwort #14 am: 17.08.2011, 15:56:38 »
Hallo daflo80,

es gint einen Trick, wie man als Einzelunternehmer auch allein den fiktiven Firmennamen verwenden darf, ohne seinen Vor- und Nachnamen immer dazu schreiben zu müssen: Einzelunternehmer dürfen sich nämlich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Das kostet ca. 80 EUR. Dadurch entsteht ein sogenannter eingetragener Kauffmann. Ab dann darfst Du firmieren als
Phantasiename e.K.
oder wahlweise auch als
Phantasiename Kfm.
Siehe auch hier http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann und auf den Seiten der IHKs.
Freudige Grüße!

Timon
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