Autor Thema: Urlaubsregelung  (Gelesen 894 mal)

Offline JoHu

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Urlaubsregelung
« am: 14.11.2011, 19:58:41 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte dringend eure Unterstützung. Ich und meine Kollegin sind jetzt seit 2 Monaten selbständig. Wir gründeten ein Beratungsunternehmen mit dem Geschäftsfeldern kommunale Beratung (zum Thema demografisches Wandel, Wohnraumgestaltung, sozialraumorientiertes Arbeiten etc.) und Beratung von Trägern die Pfegeeinrichtungen betreiben. Nun sind wir an einem Punkt angelangt wo wir nicht genau wissen wie wir im Innenverhältnis eine Lösung finden können und zwar geht es um das Thema "Urlaub". Wir wollen ein Geschäftsführervertrag gestalten jedoch ist uns dabei aufgefallen dass wir nicht wissen wie wir hier zu einer Entscheidung kommen sollen da unsere Erwartungen unterschiedlich sind.
Kann uns von euch jemand helfen wie wir hier zu einer Regelung finden können. Ich bin der Meinung, dass im ersten Jahr noch nicht entschieden werden kann wieviel Urlaub jeder bekommt, da die wirtschaftlichen Entwicklung bzw. Auftragslage eine entscheidende Rolle spielt. Hier wären Erfahrungen von euch sehr hilfreich! 
Herzlichen Dank für eure Unterstützung schon mal im Voraus  ;)
JoHu

Offline Andreas von Studnitz

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Re: Urlaubsregelung
« Antwort #1 am: 14.11.2011, 20:39:50 »
Hallo JoHu,
meiner Meinung nach sollte auch im ersten Jahr bereits Urlaub eingeplant werden. Es bringt keinem etwas, wenn er (oder sein Geschäftspartner) sich kaputt arbeitet. Ich würde daher von Anfang an ein Mindestmaß an Urlaub einplanen und seinem Partner auch zugestehen.
Beschränken sollte man aber wahrscheinlich die Länge des Urlaubs - mehr als zwei Wochen halte ich für unklug, je nach Geschäft sollte das Limit im ersten Jahr vielleicht bei einer Woche liegen.

Dass eine Gründung Einschränkungen mit sich bringt, dürfte klar sein. Andererseite sollte man aber meiner Meinung nach von Anfang an auf eine vernünftige Work-Life-Balance achten (schönes Buzzword...).

Offline Timon.Schroeter

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Re: Urlaubsregelung
« Antwort #2 am: 15.11.2011, 17:48:44 »
Hallo JoHu,

Urlaub ist wichtig! Würde ihn im Vertrag auf jeden Fall einplanen. Ob der Jahresurlaub auf einen Schlag genommen werden darf, oder z.B. nur in 1-2 Wochen langen Portionen, kann ja je nach Auftragslage entschieden werden.

In welcher Rechtsform habt Ihr eigentlich gegründet?

Freudige Grüße!

Timon
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